Mit dem Fahrzeugschein ist erstmal Zweitrangig (ggfs. ein weiteres Indiz für die Urteilsfindung), das sagt nur aus, dass Du Besitzer bist, aber nicht auch automatisch Eigentümer. Sonst hätten die Leasingfirmen mit hinterlegten Briefen nen echtes Problem.
Geh mal die Rechnungen durch, die Dir fehlen und frag nach Rechnungskopien oder Zweitschriften, als Materialsammlung wenn es zum Prozeß kommen sollte.

Wichtiger ist, dass Du für die Schenkung nen Zeugen hast. Vorzugsweise jemanden, der nicht mit Dir verwandt ist.
Könnte mir vorstellen, dass die Gegenpartei natürlich auch alles auffahren wird, mit Gegenzeugen usw.

Sigrid