Die meisten denken etwas zu eindimensional. Man sollte sich auch mal darauf gefasst machen, was die Gegenpartei alles für Argumente und Zeugen aufrufen könnte.
Beispielhaftes Szenario:
Der Beklagte behauptet eine Beziehung oder Freundschaft zu der Klägerin zu haben, daher sei er auch im Besitz der Wohnungsschlüssel. Oder der Beklagte leugnet in der Wohnung gewesen zu sein oder hatte eine Erlaubnis dazu. Er habe keine Dokumente aus der Wohnung entwendet. Er beteuert eine Vereinbarung mit der Klägerin geschlossen zu haben, ihr sein Moped für einen Zeitraum X zu überlassen und um nicht für Delikte nach der StVO belangt zu werden, ist das Moped auf den Halter für den Zeitraum X zugelassen worden. Der Brief sei als Sicherheit bei ihm geblieben. Für diese Vereinbarung hat er ebenfalls Zeugen. Kein Mann sei so blöd sein Motorrad einfach so zu verschenken. Nach Ablauf des Zeitraums hätte er sich sein Eigentum wieder zurück geholt, weil sich die Klägerin nicht an die Verabredung gehalten hat.
Die Anzeigen könne er sich damit erklären, dass diese aus Eifersucht, verschmähter Liebe oder anderer Streitereien erfolgt seien.

Dreh- und Angelpunkt bleibt dann die Schenkung.
Aber der Anwalt kriegt schließlich sein Geld dafür, soll er mal was tun.

Sigrid