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Thema: Fahrzeugschein

  1. #11
    M.E.F.ju
    Gast

    AW: Fahrzeugschein

    Ironie, Sarkassmus, Groteske,... sind nur einige Möglichkeiten, sich auszudrücken! Richtig verstehen kannst du es erst, wenn du die Leute persönlich kennst
    Komm' einfach mal auf ein' Stammtisch/Treffen, dann weißt du was ich meine:smiley:
    Gruß,
    Mefju

  2. #12
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Fahrzeugschein

    Moin Moin,

    hast du meinen Beitrag gelesen? Steht doch alles drin! Der erste Satz bezieht sich auf die ausreichend lange Radabdeckung hinten die eingehalten ist. Dein Mopped ist ne 98er, jetzt stellt sich die Frage ob die Kiste national oder nach EG zugelassen ist. Wenn sie national, also nach StvZO zugelassen ist dann reicht die Radabdeckung bis mindestens 15 cm über die hintere Achse, wenn nach EG, dann reicht die Radabdeckung aus, für EG gibt es hier kein Maß.

    Der zweite Satz bezieht sich auf die Beleuchtung. Dieser Satz ist üblicherweise bei Moppeds vorhanden die aus dem AUsland, insbesondere den USA stammen da dort keine E-geprüften Leuchten verbaut sind. Dann bescheinigt ein Sachverständiger die in etwa Wirkung wie bei dir. Üblicherweise muss aber der Scheinwerfereinsatz gegen einen mit zugelassenen Prüfzeichen ersetzt werden.

    daher nochmals die Frage, ist deine Kiste ein Import? Wenn du als EZ den 1.7.1998 oder so eingetragen hast würde ich dies mal stark vermuten.

    Gruß

    Jogi

  3. #13
    Savage-IG Mitglied Avatar von Eric71
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    AW: Fahrzeugschein

    oder es ist eine aus dem inland und dann hast du ne rückleuchte ohne prüfzeichen. ist bei meiner auch so. mein vorgänger musste für die rückleuchte ein gutachten vom deutschen institut für beleuchtungstechnik von prof. dr. soundso erstellen lassen... natürlich für eine ordentliche stange geld. :-(

  4. #14
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Fahrzeugschein

    Erstzulassung 1.04.1987
    Die Zulassung schreibt nur das rein was im vorherigen Schein stand, hat also keine Ahnung.
    Der TÜV erklährt es so wie Jogi und Eric71.
    Den Scheinwerfer können sie nicht prüfen der brauch die Zulassung, kann sich also nur um das Rücklicht handeln dessen Wirkung bestätigt wurde.

    Woran erkennt man denn einen Import? Früher sah man das am Tacho.
    Sonst sehe ich keine Hinweise.

    Danke allen und einen schönen Tag.

    Gruß
    Hans

  5. #15
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Fahrzeugschein

    Zitat Zitat von hari37666 Beitrag anzeigen
    Erstzulassung 1.04.1987
    Die Zulassung schreibt nur das rein was im vorherigen Schein stand, hat also keine Ahnung.
    Der TÜV erklährt es so wie Jogi und Eric71.
    Den Scheinwerfer können sie nicht prüfen der brauch die Zulassung, kann sich also nur um das Rücklicht handeln dessen Wirkung bestätigt wurde.

    Woran erkennt man denn einen Import? Früher sah man das am Tacho.
    Sonst sehe ich keine Hinweise.

    Danke allen und einen schönen Tag.

    Gruß
    Hans
    zb: NP41A ist export, NP41B nicht. steht auf dem typenschild.
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  6. #16
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Fahrzeugschein

    Moin Moin,

    Blinker dürften auch kein normales Prüfzeichen haben. Welcher Typ ist den im Schein eingetragen? Die NP41B (ist die offiziell in D verkaufte) oder die NP41A, dann wäre es ein Exportmodell.

    Gruß

    Jogi

  7. #17
    Savage-IG Mitglied
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    59

    AW: Fahrzeugschein

    Joh, ist die NP41A.

    Kam vielleicht aus CH. Was ist da noch besser :huh: als in der B-Version?

    Hans

  8. #18
    lumi
    Gast

    AW: Fahrzeugschein

    Will mich da ´mal einklinken: die eLSe meiner Frau hat auch als Typ NP41A im Brief. Im alten, nicht mehr zulässigem Brief steht, dass das Teil aus der Schweiz eigeführt wurde(schon als Neumotorrad) Sind bei den A-Modellen gravierende Unterschiede zu den B-Modellen?
    Grüße aus dem Norden
    Lutz

  9. #19
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Fahrzeugschein

    Zitat Zitat von hari37666 Beitrag anzeigen
    Was ist da noch besser :huh: als in der B-Version?

    Hans
    nix.
    Beiträge als Admin sind grün.

  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von robbierock
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    1.744

    AW: Fahrzeugschein

    ....besser?

    Wohl eher generve mit Behörden usw. weil viele Freigaben nur für NP 41 B angegeben sind. Da muss man manchmal schwere Überzeugungskraft aufbringen um denen klar zu machen, dass da kein Unterschied ist.

    gruß robbierock
    Get your motor runnin' ...

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