@ all

Oje, da habe ich mit meiner Antwort vor 2 - 3 Seiten wohl was losgetreten, was hier in dieses Forumthema nicht so ganz passt, aber offensichtlich reges Interesse weckt.

Wer im EU-Ausland einen "richtigen Wohnsitz" hat, sei es durch ein geregeltes, langfristiges Mietverhältniss oder bodenständiges Eigentum (Eigentumswohnung, Haus, Yacht mit festes Liegeplatz[Heimathafen lt.Papieren], etc.) und obendrein über Papiere in Form eines Passes oder zumindest dort im Ausland als 'resident' gemeldet gilt, kann dort Fahrzeuge zu dortigen Bedingungen auf seinen Namen zulassen und versichern. Mit diesen Fahrzeugen kann der Eigentümer selbstverständlich problemfrei innerhalb der EU fahren.

Das ist eine Tatsache !!!

Wo es immer wieder Probleme gibt, sind Scheinwohnsitze auf tönerenen Füssen und Zulassungen auf Freunde. Wer mit einer solchen Kiste hier in diesem unserem Lande angehalten wird, kann sich nicht sicher sein, wie die Sache im Einzelfall nach eingehender Beleuchtung der hiesicgen Staaatsorgane ausgeht.

Ich persönlich rate eindeutig von so etwas ab !!!
(...auch wenn ich weder Jurist noch leitender Beamter des höheren Dienstes in irgendeiner Dienststelle bin; ....wohl aber Weltbürger ;D)

Wer dagegen etwas 'naja weltoffener lebt', sollte mal darüber nachdenken, ob er nicht nur seinen VW-Polo am Zweit- oder Drittwohnsitz anmeldet, sondern auch die Vorteile einer Bikezulassung dort ins Auge fasst.

Das soll jetzt hier keine (Ver-)Anleitung sein, sondern nur mal so eine Idee ...................wenn wir jetzt schon in der EU in seiner derzeitigen Ausprägung leben, dann haben "wir" sicher auch ein paar mehr Gesetze, die für "uns" zur Anwendung kommen und nicht nur für Bürger im Sinne von Unternehmern und Geschäftemachern, welche Kasse machen wollen und in den Lobbies der Parlemante rumwimmeln lassen.

Der Offroader