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Thema: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

  1. #11
    HJW
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    Hääääää? Den Zylinderkopf wechseln? Wat soll dat denn?
    Gruss Heiko! ???

  2. #12
    uotte
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    Hi Eintopf ,

    Ich weiss auch nur was von der Modifikation am Auspuff .

    Wir können ja mal einen Vergleich in Zürich machen ,

    ich schaffe da ,

    oder bring die Kleine mal nach Rheinfelden / Deutschland .

    @BT,

    schau doch mal an dem Schweizer Zylinderkopf nach ob der anders ist .

    DLzG
    Uwe

  3. #13
    blue-thumper
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    ja der zylinderkopf aus der schweiz ist total anders.
    er hat rote ventile mit einem weißen kreuz drauf.

    gruß norbert ;D ;D ;D

  4. #14
    HJW
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    Hi Norbert!
    Ich glaub die Schweizer Behörden brauchen eher das Auto wo die weissen Ventiele mit dem roten Kreuz drauf sind. ;) ;D
    Gruss Heiko! :D

  5. #15
    Biertrinker
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    Ey KUDI!!!
    Wer hats erfunden

  6. #16
    MAGNUM
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    kasefondu

  7. #17
    kudi
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    hi @

    kein fondue ;D ;D

    aber so is es ???

    1. Direktimport mit "EU-Übereinstimmungsbescheinigung"

    1.1 EU-Übereinstimmungsbescheinigung

    Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung - auch Certificate of Conformity (COC-Zertifikat) genannt - ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine Europäische Typenprüfung bestanden.

    Die Übereinstimmungsbescheinigung muss die in der Richtlinie 92/61/EWG oder der Richtlinie 2002/24/EG definierten Mindestangaben enthalten und ist nur gültig, wenn sie vom Fahrzeughersteller ausgestellt, gestempelt und unterschrieben ist.




    1.2 Vorgehensweise beim Import:

    Schritt für Schritt vom Motorradkauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton .

    1.2.1 Fahrzeugkauf:

    Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob für das betreffende Motorrad eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt. Tip: Häufig kann beim Fahrzeughersteller oder dem Fahrzeugimporteur im Land der ersten Zulassung gegen eine kleine Gebühr ein Exemplar bestellt werden


    Wenn eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist, lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass diese mit dem Fahrzeug ausgeliefert wird. Achtung: Wurde die Übereinstimmungsbescheinigung für einen vor dem 17. Juni 1999 genehmigten Fahrzeugtypen ausgestellt, ist zusätzlich nachzuweisen, dass das Motorrad die Abgasnorm nach Richtlinie Nr. 97/24/EG Kapitel 5 erfüllt. Der entsprechende Nachweis ist beim Fahrzeughersteller oder dem Importeur zu beziehen.
    Die Abgasnorm nach 97/24/EG hat Gültigkeit für die erstmalige Zulassung mit Importdatum resp. Herstelldatum in der Schweiz bis 30. Juni 2004 bzw. für Trial- oder Enduromaschinen bis 30. Juni 2005. Nach diesen Daten ist ein Abgasnachweis nach Richtlinie 97/24/EG in der Fassung 2002/51/EG (Euro 1)

    eigentlich ganz einfach oder ::) ::) ::)

    kudi


  8. #18
    MAGNUM
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    klar is einfach: nur was hatt das mit dem zylinderkopf auf sich? mit dem zylinderkopf müssten die düsen am vergaser oder der ganze vergaser samt cdi einheit (steuerzeiten) geändert werden klar und der auspuff

    ich sag mal so die beamten dort sollten ihren kopf wechseln

  9. #19
    eintopf
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    HALLO ZUSAMMEN !!! ALSO JETZT IST ALLES KLAR. MEIN DEUTSCHER (ARBEITS)KOLLEGE BEKOMMT FÜR DIE SUSI KEINE ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG =ABGASVORSCHRIFTEN WERDEN NICHT ERFÜLLT FÜR DIE BESONDEREN SCHWEIZER :P(FUCK) ABGASVORSCHRIFTEN.........AUCH VON DER SCHWEIZER (TÜV) IRRENANSTALT GIBTS NUR NEGATIVES ZU BERICHTEN.....WILLST DU EU-SUSI LS 650 FAHREN MUSST DU UMBAUEN UND ZWAR DEN ZYLINDER-KOPF,AUSPUFF........UND DIE VERGASERBEDÜSUNG...ABER WENN ZUM BEISPIEL EIN DEUTSCHER DER IN DIE SCHWEIZ ZIEHEN WILL UND SEINE SUSI LS MITNIMMT (UMSIEDLUNGSGUT)BEKOMMT SOFORT DIE SCHWEIZER ZULASSUNG..........DA SCHEISS ;D ICH AUF DIE SCHWEIZER UND VERKAUF DIE LS FARBE SCHWARZ,TIP-TOP ZUSTAND, JAHRGANG 94. 17400 KM. ALLES ORIGINAL UND SERVICEGEPFLEGT(HINTERPNEU MUSS MANN WECHSELN)...........FÜR 1000.- EURONEN =CA.1550.-CHF..... HAT NOCH" DEUTSCHEN "TÜV BIS JULI 06!!! P.S. ZUM GLÜCK HAB ICH NOCH MEINE ALLZEIT BEREITE UND AUCH ZUVERLÄSSIGE DR-800 BIG....(MIT SCHWEIZER-KÄSE-ZULASSUNG) ;D MELDET EUCH UND HOLT DIE SUSI AB ICH KOMME AUCH BIS ZUR BRD-GRENZE !!!!!!!!!!!!!!! DANKE UND GRUSS GUIDO-EINTOPF

  10. #20
    uotte
    Gast

    Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN

    Hi Eintopf ,

    eventuell kann ich dir helfen ,

    schicke dir ne KN !

    DLzG
    Uwe

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