Hi HJW!

Ich hätte mir den Lenker wohl auch nicht gleich in die Papiere eintragen lassen, wenn ich es nicht hätte müssen. Ist zwar auch irgendwie dämlich mit den ganzen Zetteln rumzurennen, aber das Geld hätte ich mir wahrscheinlich doch gespart.

Problem ist bei mir einfach, dass ich ne NP41A hab und wie Jogi schon sagte, das Teilegutachten für meine faktisch nicht gilt. Deswegen musste ich den Lenker vom TÜV abnehmen lassen und hab dann von denen ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" erhalten. Das heisst, solange ich den Lenker nicht mittels dieses Gutachten in die Papiere eintragen lasse habe ich keine Betriebserlaubnis mehr für mein Mopped! Hab ich letzten Samstag machen lassen und da war ja so geniales Wetter. Da hab ich mir gedacht, ja leckt mich doch und bin trotzdem ne schöne Tour gefahren. Rennleitung war zum Glück keine unterwegs... 8)

Als ich vor ner Weile einen 140/90er hinten aufgezogen hab, hatte ich im Prinzip dasselbe Problem, der TÜFFer hatte aber keine ganz so schlechte Laune wie dieses mal und er hat mir den Reifen abgenommen als wenn ich eine NP41B hätte. Ich musste also auch nur den Wisch dabeihaben und nicht in die Papiere eintragen lassen. Hab ich in dem Zug natürlich auch gleich eintragen lassen und kann nun wieder mit einem schlanken Geldbeutel rumdüsen... wenigstens ein kleiner Vorteil!

bis denne... Micha