also, ich habe einen alten Fzg.Brief. Dort ist der Vorbesitzer eingetragen. Seit 2007 bekommt man, lt. Aussage der Zulassungstelle, beim Abmelden den Fzg.Schein mit. Ohne Fzg.Schein keine Zulassung.
Ich gebe das Problem einfach an den Händler weiter. Der soll schauen wie er die LS zugelassen bekommt. Ist ja schließlich sein Problem. Bezahlen werde ich natürlich nur die Gebühren und das Kennzeichen.:angry:
Danke für eure Unterstützung:smiley:
Hanne