Moin Moin,
dazu hätte ich mal gerne die Rechtsgrundlagen genannt bekommen. Wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist, okay, aber ein zu lauter Auspuff hat mit der Verkehrstauglichkeit nix zu tun. Wenn das Mopped nach schwedischem Recht zulässig wäre, dürfte der deutsche Amtsschimmel nix machen können.
Gruß
Jogi