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Thema: Gesetzliche Bestimmungen

  1. #31
    Savage-IG Mitglied
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    179

    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Ich bin Schwerhörig, habe 65% Hörverlust.
    Deshalb brauche ich einfach einen etwas lauteren Auspuff
    Und das freie Ohr mit Braincap.
    gruß
    Martin

  2. #32
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Das mit der E-Nr. war vielleicht etwas verwirrend.

    Zur Erklärung:

    http://www.hagenmotorsport.de/abe-un...erlaubnis.html

    Wie sowas aussehen sollte:

    http://www.bike-equipment.net/03_bik...progun_enr.jpg

    e13 = Herkunftsland, bzw. das Land in der die Genehmigung erteilt wurde, 0378 = Prüfnummer (Genehmigungsnummer) des Teils. Aus dieser geht hervor, was es für ein Teil ist und für welche Fahrzeuge es zugelassen ist. Es ist eigentlich nur eine Suchnummer, mit der man das dann finden sollte.

    Das e kann auch groß und nicht im Kreis, sondern in einem Rechteck sein. Kann auch sein, dass beides drauf ist. Groß und Klein im Kreis und im Rechteck. Verwirrend wirds dann, wenn noch ein paar andere Zahlen eingeschlagen sind. Z.B. eine Seriennummer, eine Artikelnummer usw. Muss man dann halt alle Nummern ausprobieren.

    Das Beispiel oben ist schon ideal. Nichts drauf, was man nicht braucht.

  3. #33
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    bei mir stehen die nummern auch drauf, sind eingelasert. bei der letzten kontrolle gabe es allerdings ein problem da sitzt genau der rahmen des "eingetragenen" beiwagens davor, keine chance was zu sehen.

    mir entstanden dadurch keine probleme, der polizist hatte das eingesehen das ich da nix machen kann.

    meine erfahrung mit der polizei, wie man in den wald ruft schallt es wieder raus.
    mir geht in meinem geschäft auch ab und zu die galle hoch, ich muß es halt zurückhalten wenn ich kunden behalten möchte, polizisten können sich ihre kundschaft aussuchen.
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  4. #34
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Ich finde hier sind sehr gute Berichte, wo drauf man auch immer wieder verweisen könnte.Und endlich mal ne Klarstellung was das mit dem “e“ zu bedeuten hat, denn viele glauben immer noch wenn das Teil ne e-Bezeichnung hat kann man es auch uneingeschränkt benutzen.

    Der beste Bericht ist für mich Nr.10 von Jogi, da kann ich leider in keinem Punkt widersprechen.
    MFG Dieter



  5. #35
    Christof
    Gast

    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Wenn eine E-Nummer auf dem Auspuff (oder anderen Anbauteilen) steht, muß kein Papier mehr dafür mitgeführt werden. Die aktuellen Auspuffe haben gar keine Papiere mehr, das kann man gar nix mehr mitführen. Die E-Nummer alleine ist die ABE, und anhand der Nummer kann ein Polizist oder TÜVler feststellen für welches Fahrzeug diese Anlage geeignet ist.

    Braincap ist grundsätzlich erlaubt, genauso wie das Fahren ins Jeans und T-Shirt oder ähnliches. Aber: Die Versicherungen zahlen dann nicht im vollen Umfang bei einem Unfall, auch dann nicht wenn Fremdverschulden vorliegt. Also wer den vollen Versicherungsschutz haben will muss immer einen Helm nach ECE - Norm, Motorrad - Jacke und Motorrad - Hose und Motorrad - Stiefel tragen. Da achten die Versicherungen inzwischen sehr drauf und kommen mit der Kürzung der Zahlung auch problemlos bei Gericht durch wenn der Biker nicht von Kopf bis Fuß entsprechende Schutzkleidung getragen hat.


    Gruß
    Christof

  6. #36
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Bezüglich der Braincap muss ich dir leider widersprechen.

    Das ist mittlerweile überholt.

    Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches als Ergebnis erbracht hat, dass Braincaps keine ausreichende Schutzwirkung haben.

    Somit sind es keine geeigneten Motorradschutzhelme.

    Bei vielen ist sogar ein Aufkleber oder ein Einnäher im Futter, auf dem auch darauf hingewiesen wird.

    http://www.polizei.rlp.de/internet/n...3-f1a94839292e


    http://www.polizei.rlp.de/internet/n...c-3f1a94839292

    Glaubts oder glaubts nicht. Wer es nicht glaubt, dem steht, wie immer, der Rechtsweg offen.

  7. #37
    Chris_Cross
    Gast

    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Harald Frage!!! Zum Endtopf mit E Nummer gibts im Regelfall (war bei meinem Silvertail so) nen Sticker in Silber, der lt. Hersteller des Endtopfes neben das Typenschild geklebt werden soll. Was isn wenn der Sticker nicht dran ist.............?????? Zulassung verloren???...........ich hab meinen immer inner Geldbörse dabei!!!!!!! gruss Chris

  8. #38
    Moderator
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    Sauerland
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    2.615

    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Hab ne 88iger NP41A. Also Import.

    Auf dem montiertem US-Auspuff ist keine "e" Nr.,
    allerdings folgende Gravur.

    MOTORCYCLE EXAUST SYSTEM NOISE EMISSION CONTROL INFORMATION
    THIS SUZUKI 24BOA EXAUST SYSTEM MEETS EPA NOICE EMMISION
    REQUIREMENTS OF 80DBA FOR THE FOLLOWING MOTORCYCLES
    SUZ 1LSO650
    INSTALLATION ON THIS EXHAUST SYSTEM ON MOTORSYCLE
    MODELS NOT SPECIFIED MAY VIOLATE FEDERAL LAW

    SANKEI 2237 E G

    Der Sankei 2237 ist auch auf den deutschen Modellen. Allerdings ohne diesen gravierten Text. Dafür mit E-Nummer.

    wat nu??

    Gruss
    Gerhard

  9. #39
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Zitat Zitat von Chris_Cross Beitrag anzeigen
    ...........ich hab meinen immer inner Geldbörse dabei!!!!!!! gruss Chris
    ich hab sogar mein typenschild vom rahmen seit jahren im geldbeutel. hatte ich nach der hellblauen lackierung vergessen, hat weder TÜV noch polizei jemals danach gefragt.
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  10. #40
    Chris_Cross
    Gast

    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    .........und wie schauts mit andersrum montierten Lenkern aus??? (die Lenkerenden zeigen schon noch nach schräg hinten) Gruss Chris

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