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Thema: Gesetzliche Bestimmungen

  1. #11
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Hab ich gerade eben gefunden.

    Ist noch in der Planungsphase, wird aber bestimmt so oder so ähnlich kommen.

    Man hat eben doch mal die Gesetzeslücke erkannt und gedenkt diese zu schließen.

    http://www.thruxton-forum.de/forum/v...84f8410dd6df61


    @Stephan_S Wurde vielleicht nicht ganz klar, es gibt Teile, die mit der ABE einfach so angebaut werden können, z.B. Bremsscheiben, Bremsbeläge, Tourenscheiben, Spiegel, Blinker usw. es gibt aber auch Teile, deren korrekter Anbau sicherheitsrelevant ist und daher nochmals vom TÜV abgenommen werden muss (natürlich ist der korrekte Anbau von Bremsscheiben usw. auch sicherheitsrelevant, da kann man aber anscheinend nicht so viel verkehrt machen). Aber das steht normalerweise in der ABE drin. Bei der EGBE müsste es auch einen Hinweis dazu geben, das weiß ich aber nicht so genau. Hab selbst noch nichts mit EGBE gehabt.


    Das ist auch ganz interessant:
    http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...bau_und_tuning

  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von Stephan_S
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Ich denke, das meinte der Tüver auch. Damals ging es um den Lenker meiner ENni. Er hat mir dann den Lenker in die TÜV-Bescheinigung eingetragen und gesagt ich soll den Lenker schnellstmöglich in den Schein eintragen lassen. Das gelte übrigens auch für andere Teile, zum Beispiel Vorverlegte, Auspuff, usw.
    Ich denke Yogi, Du hast das schon richtig gesagt, denn es kommt auf das Zusammenwirken der Teile und deren korrekten Anbau an. Das nimmt der TÜV ab. Allerdings müssen bauliche Veränderungen auch im Schein eingetragen werden.

    Gruß
    Stephan

  3. #13
    Savage-IG Mitglied Avatar von HJW
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Mal ne Frage von mir:
    Wenn mein Auspuff ne "e" Nummer hat, muss ich dann die Papiere immer mit schleppen? Bei Blinkern, Lampen usw, braucht man das ja auch nicht.
    Gruss Heiko!

  4. #14
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Moin Heiko,

    bei Blinkern ist der Verwendungszweck aus der Nummer ablesbar, d. h. du kannst erkennen ob es sich um einen vorderen Blinker oder einen hinteren Blinker handelt.

    M. E. haste bei nem Auspuff nur allgemein ne E-Nummer drauf. Daraus geht ohne weiteres nicht hervor, ob der Auspuff für das Mopped zugelassen ist. Ich meine zwar, dass man trotzdem keine Papiere mit rumschleppen muss, sicher bin ich da aber nicht. Ich persönlich würde zumindest eine Kopie dabei haben. Kopien helfen im Notfall sicherlich weiter auch wenn diese rechtlich nicht bindend sind.

    Aber vielleicht kommt ja hier noch die Erleuchtung.

    Gruß

    Jogi

  5. #15
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Hab auch ne E.Nummer(BSM) Trotzdem eine Kopie der Papiere immer dabei.

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von HJW
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Das ist ja das Problem, der Endtopf ist nicht für die LS zugelassen, aber für fast alle anderen (XS,VS, XV, EN usw.). Was sagt die Ordnungsmacht, wenn ich damit angehalten werde? Da ne "e" Nummer drauf ist, sieht man ja das es kein Eigenbau ist.
    Deshalb hab ich ja auch nicht mal ne Kopie von der ABE.
    Gruss Heiko!

  7. #17
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Hab ich GLÜCK gehabt Heiko!!!
    Inne Papier steht: Type Suzuki LS Savage NP 41 B (Draving Number SH4102) Order Number 4102)
    Tralala

  8. #18
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Zitat Zitat von HJW Beitrag anzeigen
    Das ist ja das Problem, der Endtopf ist nicht für die LS zugelassen, aber für fast alle anderen (XS,VS, XV, EN usw.). Was sagt die Ordnungsmacht, wenn ich damit angehalten werde? Da ne "e" Nummer drauf ist, sieht man ja das es kein Eigenbau ist.
    Deshalb hab ich ja auch nicht mal ne Kopie von der ABE.
    Gruss Heiko!
    tja, das ist das problem. du hast zwar einen auspuff mit prüfzeichen, aber nicht für die else. ist genau so gut wie ein auspuff ohne prüfzeichen.
    Beiträge als Admin sind grün.

  9. #19
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Da gibt es immer wieder Missverständnisse.

    Grundsätzlich braucht man für Fahrzeugteile mit einer E-Nummer keine Papiere mehr mitzuführen. Oft gibts da sowieso nichts dazu.
    Sollte jemand das betreffende Fahrzeugteil beanstanden wollen, muss er es halt fotografieren, die E-Nummer notieren und anschließend nachsehen oder per Telekommunikation das Ganze zeitnah beim KBA erfragen.

    Das bedeutet für die Kontrollierenden einen erheblichen Mehraufwand, was die Kontrolle u.U. sehr in die Länge ziehen kann.

    Wer nicht lange stehen will, sollte, falls vorhanden, die Papiere einfach mitnehmen (vorausgesetzt, das Teil ist auch für das betreffende Fahrzeug genehmigt. Wenn nicht, würde ich die Papiere auch nicht mitnehmen, man muss sich ja selbst nicht belasten). Wenn er das nicht möchte, muss er halt damit rechnen, länger aufgehalten zu werden.

    Man kann sich aber auch auf Antrag die Teile in den Schein eintragen lassen. Kostet natürlich Gebühren. Man hat dann aber alles bei sich und es gibt keine Missverständnisse.

    Jeder, wie er will.

    Das gilt so aber nicht 1:1 für ältere Teile mit ABE oder mit Teilegutachten. Die ABE ist weiterhin mitzuführen, mit Teilegutachten sind eintragen zu lassen.

    Das gilt wirklich nur für EG-BE.

  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von Golem
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    An welcher Nummer soll man was ablesen können? Die Zahl hinter dem E bedeutet nur das Land, in dem das Teil geprüft wurde.

    E1=Deutschland
    E2=Frankreich
    E3=Ialien
    E4=Niederlande
    E5=Schweden
    E6=Belgien
    E7=Ungarn
    E8=Tschechische Republik
    E9=Spanien
    E10=Jugoslawien
    E11=Vereinigtes Königreich (UK)
    E12=Österreich
    E13=Luxemburg
    E14=Schweiz
    E43=Japan
    E45=Australien
    E47=Südafrika
    E48=Neuseeland

    Die tollste E-Nummer (auch passend zum Moped) bringt nix, wenn die Tüte lauter ist, als zugelassen. Die Grenzwerte stehen in den Papieren (bei E-Zulassung) oder am Rahmenschild.

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