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Thema: Gesetzliche Bestimmungen

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Da gibt es immer wieder Missverständnisse.

    Grundsätzlich braucht man für Fahrzeugteile mit einer E-Nummer keine Papiere mehr mitzuführen. Oft gibts da sowieso nichts dazu.
    Sollte jemand das betreffende Fahrzeugteil beanstanden wollen, muss er es halt fotografieren, die E-Nummer notieren und anschließend nachsehen oder per Telekommunikation das Ganze zeitnah beim KBA erfragen.

    Das bedeutet für die Kontrollierenden einen erheblichen Mehraufwand, was die Kontrolle u.U. sehr in die Länge ziehen kann.

    Wer nicht lange stehen will, sollte, falls vorhanden, die Papiere einfach mitnehmen (vorausgesetzt, das Teil ist auch für das betreffende Fahrzeug genehmigt. Wenn nicht, würde ich die Papiere auch nicht mitnehmen, man muss sich ja selbst nicht belasten). Wenn er das nicht möchte, muss er halt damit rechnen, länger aufgehalten zu werden.

    Man kann sich aber auch auf Antrag die Teile in den Schein eintragen lassen. Kostet natürlich Gebühren. Man hat dann aber alles bei sich und es gibt keine Missverständnisse.

    Jeder, wie er will.

    Das gilt so aber nicht 1:1 für ältere Teile mit ABE oder mit Teilegutachten. Die ABE ist weiterhin mitzuführen, mit Teilegutachten sind eintragen zu lassen.

    Das gilt wirklich nur für EG-BE.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Golem
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    An welcher Nummer soll man was ablesen können? Die Zahl hinter dem E bedeutet nur das Land, in dem das Teil geprüft wurde.

    E1=Deutschland
    E2=Frankreich
    E3=Ialien
    E4=Niederlande
    E5=Schweden
    E6=Belgien
    E7=Ungarn
    E8=Tschechische Republik
    E9=Spanien
    E10=Jugoslawien
    E11=Vereinigtes Königreich (UK)
    E12=Österreich
    E13=Luxemburg
    E14=Schweiz
    E43=Japan
    E45=Australien
    E47=Südafrika
    E48=Neuseeland

    Die tollste E-Nummer (auch passend zum Moped) bringt nix, wenn die Tüte lauter ist, als zugelassen. Die Grenzwerte stehen in den Papieren (bei E-Zulassung) oder am Rahmenschild.

  3. #3
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Zitat Zitat von Golem Beitrag anzeigen
    An welcher Nummer soll man was ablesen können? Die Zahl hinter dem E bedeutet nur das Land, in dem das Teil geprüft wurde.

    E1=Deutschland
    E2=Frankreich
    E3=Ialien
    E4=Niederlande
    E5=Schweden
    E6=Belgien
    E7=Ungarn
    E8=Tschechische Republik
    E9=Spanien
    E10=Jugoslawien
    E11=Vereinigtes Königreich (UK)
    E12=Österreich
    E13=Luxemburg
    E14=Schweiz
    E43=Japan
    E45=Australien
    E47=Südafrika
    E48=Neuseeland

    Die tollste E-Nummer (auch passend zum Moped) bringt nix, wenn die Tüte lauter ist, als zugelassen. Die Grenzwerte stehen in den Papieren (bei E-Zulassung) oder am Rahmenschild.
    ei ganz einfach, z.b. silvertail K01 steht auf dem auspuff und die E nummer auch.
    pollizei ruft KBA an fragt ob K01 für die else zulässig ist.

    am besten sind dann chinesische auspüffe mit chinesischer schrift, ok das E zeichen kann in deutsch sein.
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  4. #4
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Hallo Harald,
    erstmal danke, für deine guten Ausführungen.

    Ich gege mit meinem Auspuff wg. des Feelings bewusst das Risiko ein.
    Was ich aber nie machen würde, und da gebe ich dir mit deinen Bedenken 100% Recht, an der Fahrsicherheit des Bikes etwas zu Verändern ohne Eintragung.

    Eine Frage hätte ich noch an dich. Wie ist das jetzt mit dem Braincap. Unabhängig von Sinn u. Unsinn. Bin schon öfters an der Polizei damit vorbeigefahren, und niemand wollte was von mir. Ist es jetzt in D verboten damit zu fahren, oder nicht.

    Danke für deine Mühevollen Antworten

    dlzg
    Martin

  5. #5
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    martin, deine frage wiederspricht sich ja schon selbst.

    Was ich aber nie machen würde, und da gebe ich dir mit deinen Bedenken 100% Recht, an der Fahrsicherheit des Bikes etwas zu Verändern ohne Eintragung.
    die fahrsicherheit bedeutet verkehrssicherheit, ohne gefährdung von personen. bei der gefährdung von personen bist du als fahrer mit einbezogen.

    klingelts?
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  6. #6
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Hi Norbert,

    nö, eigentlich klingelts nicht..., denn wie kann ich mich mit einem geänderten Auspuff selbst gefährden?

    Und mit einem Braincap wäre es int. zu wissen, ob man unabhängig von Unfällen usw., also einfach durch das fahren mit diesem, eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder nicht. Denn hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

    dlzg
    Martin

  7. #7
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Zitat Zitat von martin Beitrag anzeigen
    Hi Norbert,

    nö, eigentlich klingelts nicht..., denn wie kann ich mich mit einem geänderten Auspuff selbst gefährden?

    Und mit einem Braincap wäre es int. zu wissen, ob man unabhängig von Unfällen usw., also einfach durch das fahren mit diesem, eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder nicht. Denn hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

    dlzg
    Martin
    ich bezog mich ja auf die braincap und nicht auf den auspuff, kam falsch rüber. zum braincap hat der harald doch einen bericht geschrieben.

    http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=11885
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  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von robbierock
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Zitat Zitat von martin Beitrag anzeigen
    Hi Norbert,

    nö, eigentlich klingelts nicht..., denn wie kann ich mich mit einem geänderten Auspuff selbst gefährden?

    Und mit einem Braincap wäre es int. zu wissen, ob man unabhängig von Unfällen usw., also einfach durch das fahren mit diesem, eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder nicht. Denn hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

    dlzg
    Martin
    Gemäß Artikel 2 Grungesetz (GG) hat jeder das Recht sich selbst zu gefährden, soweit es nicht die Rechte eines anderen verletzt.
    In dieses Recht kann aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Deshalb musst du dich im Auto auch anschnallen, wg. StVO. wie gut das qualitativ ist bleibt jedem selbst überlassen. Ente (2CV) fahren ist ja auch nicht verboten, obwohl du gegen einen Mercedes absolut keine Chance hast, aber ganz wichtig anschnallen wg. der Sicherheit. Außerhalb der STVO darfst du dir bei Mc Doof jeden Tag den Wanst vollhauen, rauchen, saufen usw., obwohl jeder weiß wie gesunheitsgefährdend das ist.
    Es sei denn du bist nicht mehr Herr deiner Sinne (Vollrausch) dann darf man dich davon abhalten.

    Also, der laute Auspuff gefährdet andere Personen (Hörschaden), das Braincap nicht ist aber ein Helm (STVO) da gibt es nur noch Probleme mit der ECE-Norm sonst wäre er auch verboten.

    Nachtrag. Die Versicherung macht natürlich Probleme, wenn die Verletzung mit einem ECE-Helm zu verhindern gewesen wäre.
    Siehe auch: Klick

    gruß robbierock
    Get your motor runnin' ...

  9. #9
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Zitat Zitat von robbierock Beitrag anzeigen

    Also, der laute Auspuff gefährdet andere Personen (Hörschaden), das Braincap nicht ist aber ein Helm (STVO) da gibt es nur noch Probleme mit der ECE-Norm sonst wäre er auch verboten.


    gruß robbierock
    was machen nur die armen leute die in ramstein oder in frankfurt direkt am flughafen leben, da fragt keine sau danach.

    und ganz ehrlich, in deutschland würde auch keine sau nach einem zu lauten auspuff fragen ,wären da nicht die dadurch erzielbaren gelder für das staatssäckel.

    genau wie mit dem rauchen, dem staat wäre es gar nicht so recht wenn nicht mehr geraucht würde, lassen wir uns nicht durch die neuen gesetze blenden. die tabaksteuer kommt direkt nach der mineralölsteuer als besondere verbrauchsteuer. und das sind in zahlen rund 15 Mrd €.

    also, nicht alles was uns versucht wird weiszumachen soll tatsächlich unserer gesundheit dienen.

    ich bin kein freund von grellen lauten auspufftönen. dumpfer sound ja, dumpfer sound ist aber nicht gleich lauter sound deshalb bewege ich mich mit meinem auspuff im rahmen des möglichen.
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  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Golem
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    @blue
    Ist schon klar, war blöd von mir ausgedrückt. Ich bezog mich auf den Beitrag von Jogi, der da schrob, dass man anhand der E-Nummer den Verwendungszweck von Blinkern erkennen kann. Mir ist da noch nie was anderes außer die E-Nummer drauf aufgefallen.

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