Da gibt es immer wieder Missverständnisse.
Grundsätzlich braucht man für Fahrzeugteile mit einer E-Nummer keine Papiere mehr mitzuführen. Oft gibts da sowieso nichts dazu.
Sollte jemand das betreffende Fahrzeugteil beanstanden wollen, muss er es halt fotografieren, die E-Nummer notieren und anschließend nachsehen oder per Telekommunikation das Ganze zeitnah beim KBA erfragen.
Das bedeutet für die Kontrollierenden einen erheblichen Mehraufwand, was die Kontrolle u.U. sehr in die Länge ziehen kann.
Wer nicht lange stehen will, sollte, falls vorhanden, die Papiere einfach mitnehmen (vorausgesetzt, das Teil ist auch für das betreffende Fahrzeug genehmigt. Wenn nicht, würde ich die Papiere auch nicht mitnehmen, man muss sich ja selbst nicht belasten). Wenn er das nicht möchte, muss er halt damit rechnen, länger aufgehalten zu werden.
Man kann sich aber auch auf Antrag die Teile in den Schein eintragen lassen. Kostet natürlich Gebühren. Man hat dann aber alles bei sich und es gibt keine Missverständnisse.
Jeder, wie er will.
Das gilt so aber nicht 1:1 für ältere Teile mit ABE oder mit Teilegutachten. Die ABE ist weiterhin mitzuführen, mit Teilegutachten sind eintragen zu lassen.
Das gilt wirklich nur für EG-BE.