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Thema: Gesetzliche Bestimmungen

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  1. #1
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Zitat Zitat von robbierock Beitrag anzeigen

    Also, der laute Auspuff gefährdet andere Personen (Hörschaden), das Braincap nicht ist aber ein Helm (STVO) da gibt es nur noch Probleme mit der ECE-Norm sonst wäre er auch verboten.


    gruß robbierock
    was machen nur die armen leute die in ramstein oder in frankfurt direkt am flughafen leben, da fragt keine sau danach.

    und ganz ehrlich, in deutschland würde auch keine sau nach einem zu lauten auspuff fragen ,wären da nicht die dadurch erzielbaren gelder für das staatssäckel.

    genau wie mit dem rauchen, dem staat wäre es gar nicht so recht wenn nicht mehr geraucht würde, lassen wir uns nicht durch die neuen gesetze blenden. die tabaksteuer kommt direkt nach der mineralölsteuer als besondere verbrauchsteuer. und das sind in zahlen rund 15 Mrd €.

    also, nicht alles was uns versucht wird weiszumachen soll tatsächlich unserer gesundheit dienen.

    ich bin kein freund von grellen lauten auspufftönen. dumpfer sound ja, dumpfer sound ist aber nicht gleich lauter sound deshalb bewege ich mich mit meinem auspuff im rahmen des möglichen.
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  2. #2
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Ich bin Schwerhörig, habe 65% Hörverlust.
    Deshalb brauche ich einfach einen etwas lauteren Auspuff
    Und das freie Ohr mit Braincap.
    gruß
    Martin

  3. #3
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Das mit der E-Nr. war vielleicht etwas verwirrend.

    Zur Erklärung:

    http://www.hagenmotorsport.de/abe-un...erlaubnis.html

    Wie sowas aussehen sollte:

    http://www.bike-equipment.net/03_bik...progun_enr.jpg

    e13 = Herkunftsland, bzw. das Land in der die Genehmigung erteilt wurde, 0378 = Prüfnummer (Genehmigungsnummer) des Teils. Aus dieser geht hervor, was es für ein Teil ist und für welche Fahrzeuge es zugelassen ist. Es ist eigentlich nur eine Suchnummer, mit der man das dann finden sollte.

    Das e kann auch groß und nicht im Kreis, sondern in einem Rechteck sein. Kann auch sein, dass beides drauf ist. Groß und Klein im Kreis und im Rechteck. Verwirrend wirds dann, wenn noch ein paar andere Zahlen eingeschlagen sind. Z.B. eine Seriennummer, eine Artikelnummer usw. Muss man dann halt alle Nummern ausprobieren.

    Das Beispiel oben ist schon ideal. Nichts drauf, was man nicht braucht.

  4. #4
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    bei mir stehen die nummern auch drauf, sind eingelasert. bei der letzten kontrolle gabe es allerdings ein problem da sitzt genau der rahmen des "eingetragenen" beiwagens davor, keine chance was zu sehen.

    mir entstanden dadurch keine probleme, der polizist hatte das eingesehen das ich da nix machen kann.

    meine erfahrung mit der polizei, wie man in den wald ruft schallt es wieder raus.
    mir geht in meinem geschäft auch ab und zu die galle hoch, ich muß es halt zurückhalten wenn ich kunden behalten möchte, polizisten können sich ihre kundschaft aussuchen.
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  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Ich finde hier sind sehr gute Berichte, wo drauf man auch immer wieder verweisen könnte.Und endlich mal ne Klarstellung was das mit dem “e“ zu bedeuten hat, denn viele glauben immer noch wenn das Teil ne e-Bezeichnung hat kann man es auch uneingeschränkt benutzen.

    Der beste Bericht ist für mich Nr.10 von Jogi, da kann ich leider in keinem Punkt widersprechen.
    MFG Dieter



  6. #6
    Christof
    Gast

    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Wenn eine E-Nummer auf dem Auspuff (oder anderen Anbauteilen) steht, muß kein Papier mehr dafür mitgeführt werden. Die aktuellen Auspuffe haben gar keine Papiere mehr, das kann man gar nix mehr mitführen. Die E-Nummer alleine ist die ABE, und anhand der Nummer kann ein Polizist oder TÜVler feststellen für welches Fahrzeug diese Anlage geeignet ist.

    Braincap ist grundsätzlich erlaubt, genauso wie das Fahren ins Jeans und T-Shirt oder ähnliches. Aber: Die Versicherungen zahlen dann nicht im vollen Umfang bei einem Unfall, auch dann nicht wenn Fremdverschulden vorliegt. Also wer den vollen Versicherungsschutz haben will muss immer einen Helm nach ECE - Norm, Motorrad - Jacke und Motorrad - Hose und Motorrad - Stiefel tragen. Da achten die Versicherungen inzwischen sehr drauf und kommen mit der Kürzung der Zahlung auch problemlos bei Gericht durch wenn der Biker nicht von Kopf bis Fuß entsprechende Schutzkleidung getragen hat.


    Gruß
    Christof

  7. #7
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen

    Bezüglich der Braincap muss ich dir leider widersprechen.

    Das ist mittlerweile überholt.

    Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches als Ergebnis erbracht hat, dass Braincaps keine ausreichende Schutzwirkung haben.

    Somit sind es keine geeigneten Motorradschutzhelme.

    Bei vielen ist sogar ein Aufkleber oder ein Einnäher im Futter, auf dem auch darauf hingewiesen wird.

    http://www.polizei.rlp.de/internet/n...3-f1a94839292e


    http://www.polizei.rlp.de/internet/n...c-3f1a94839292

    Glaubts oder glaubts nicht. Wer es nicht glaubt, dem steht, wie immer, der Rechtsweg offen.

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