Zitat Zitat von Gerhard Beitrag anzeigen
Hab ne 88iger NP41A. Also Import.

Auf dem montiertem US-Auspuff ist keine "e" Nr.,
allerdings folgende Gravur.

MOTORCYCLE EXAUST SYSTEM NOISE EMISSION CONTROL INFORMATION
THIS SUZUKI 24BOA EXAUST SYSTEM MEETS EPA NOICE EMMISION
REQUIREMENTS OF 80DBA FOR THE FOLLOWING MOTORCYCLES
SUZ 1LSO650
INSTALLATION ON THIS EXHAUST SYSTEM ON MOTORSYCLE
MODELS NOT SPECIFIED MAY VIOLATE FEDERAL LAW

SANKEI 2237 E G

Der Sankei 2237 ist auch auf den deutschen Modellen. Allerdings ohne diesen gravierten Text. Dafür mit E-Nummer.

wat nu??

Gruss
Gerhard
Wenn das der Originalauspuff ist, gibts keine Probleme. Dann ist er baugleich. Der Import wurde ja schließlich so vom TÜV abgenommen, oder?

§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Kraftfahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Fahrgeräusch-Grenzwerte: bis 30.09.83 84dB, bis 30.09.90 86dB, bis 30.09.95 82dB und ab 01.10.95 80dB !
Auspuffanlagen, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kraftrads nach §20 oder 21 StVZO genehmigt wurden sowie Austauschanlagen und deren Einzelteile dürfen in Deutschland nur verwendet oder feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie mit dem vom KBA oder einer zuständigen Behörde eines EG-Mitgliedstaates EWG-Betriebserlaubniszeichen gekennzeichnet sind

Wenn das Importfahrzeug hier zugelassen wurde, muss es eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO durchlaufen haben. Dabei wurde dann auch der damals angebaute Auspuff genehmigt. Sonst wäre das bemängelt worden.

Nur wenn der Auspuff mal getauscht werden muss, muss man einen mit KBA- oder EG-Prüfung anbauen. Wird wahrscheinlich sowieso einfacher sein als die US-Ausführung aufzutreiben.

Würde ich mir keine Gedanken machen.