War grad wegen meim Umbauprojekt im Winter beim TÜV. Fragen waren:
- offener Luftfilter: --> bis BJ89, Geräuschmessung erforderlich (54€)
- Auspuff ohne e-Nummer oder Gutachten: --> nie, egal was ich mach.
- Mitschwingender Fender: ja, wenn nicht an der Schwinge geschweißt wird und es kein splitterndes oder brüchiges Material ist. KZ darf max. 30° aus der Vertikalen geneigt sein
- Rahmenhörnchen kürzen: --> keine Chance, veränderert die Schwingungseigenschaften des Rahmens... (Könnt ich ja mal mit bei uns ans Institut für Schwingungstechnik nehmen ) Nur mit Genehmigung von Suzuki

Jetzt mal meine Frage: Hab ich ne Chace dass ich mit dem offenen Filter die Geräuschmessung besteh? Können ja schon recht laut sein... Würde zur Not dabei auch den org. Auspuff ranmontieren.