Moin Gemeinde,
am Freitag habe ich den DEKRA Mann meines Vertrauens aufgesucht, HU und Lenker eintragen, kein Problem habe ich gedacht! (HU und Abgasunterssuchung o.K.) und nun zum Lenker, es handelt sich um einen Fehling-Lenker Modell BLD 13 HD, das ist der, mit den Blickern im Lenkrohr.
Der gute Mann gibt die Gutachtennummer ein und..........Teilegutachten zurück gezogen, eine Eintragung ist somit, zumindest bei der DEKRA in den gebrauchten Bundesländern nicht möglich. Internetseite von Fehlig sagt: "Das TÜV-Teilegutachten für die Lenker BLD 12/13 HD wurde aus formalen Gründen (nicht aus technischen Gründen) zurückgezogen. Der TÜV kann einen Lenker als Einzelabnahme ohne TGA eintragen, er muss es aber nicht. Sie sollten vorher beim Prüfer fragen, ob er das zurückgezogene TGA als Grundlage für eine Einzelabnahme akzeptiert oder nicht. Das kann jeder Prüfer für sich selbst entscheiden. Wenn der Lenker eingetragen ist, ist alles legal." O-Ton. Der Lenker wurde von mir letztes Jahr bei POLO gekauft und ist dieses Jahr nicht mehr im Programm. Bei CRC und div. anderen Händlern wird er immer noch mit TÜ-Gutachten angeboten. Schlauschwätzermodus an: Natürlich hätte ich ihn schon letztes Jahr eintragen können, aber.........! Schlauschwätzermodus aus.
Jetzt kann ich mich auf die Suche nach einem eintragungswilligen TÜ-Ing. machen, was im Nordhessischen nicht so einfach ist. Alle die den gleichen Lenker montiert habe und noch nicht eingetragen haben solleten sich jetzt schlau machen.