Hallo,

erst mal abwarten, was sie dir nachweisen können! Für die Messung müssen sie immerhin mit gleichbleibendem Abstand hinter dir her fahren. wenn du Glück hast kommt nicht viel, oder es ist anfechtbar.

Hatte den Spaß vor längerer Zeit auch mal, mit der Dose. Aus angeblichen ca. 190 km/h (statt 100), wurden in der Realität dann 154 und die beiden angeblichen Abstandsvergehen sind nie geahndet worden. Die Fahrt war einfach zu hektisch für saubere Messwerte.

Deshalb erst mal abwarten. Zur Not gegen den Bescheid zunächst Widerspruch einlegen um die führerscheinlose Phase in eine dir passende Zeit zu verschieben.

Herzliche Grüße
Ralf