soviel zum tüv und einträgen.
zitat gerichtsurteil.
Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges ist alleine der Halter verantwortlich. Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere belegt lediglich, das die Änderung am Fahrzeug von einem Sachverständigen des TÜVs oder der Dekra abgenommen wurde - sie belegt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Änderung als solche.
Verstößt der Eintrag gegen geltendes Recht gilt die BE als erloschen - dies gilt auch dann wenn die der Rechtsverstoß nicht erkannt wurde