hallo
hat irgendwer nen 150er hinterreifen eingetragen bekommen und kan mir ne kopie vom brief schicken?eventuell auch faxen oder mailen.für euer bemühen schonmal im voraus besten dank!!!!!!
gruß der stefan
hallo
hat irgendwer nen 150er hinterreifen eingetragen bekommen und kan mir ne kopie vom brief schicken?eventuell auch faxen oder mailen.für euer bemühen schonmal im voraus besten dank!!!!!!
gruß der stefan
Hochschieb!!
meines Wissens ist es auf der Originalfelge nicht möglich einen 150er Reifen eingetragen zu bekommen. Darum die fehlende Resonanz auf Deine Anfrage. Wenn doch, ist es versicherungstechnisch riskant.
Oder eben...nor risk, no fun. Muß jeder selbst für sich entscheiden.
Gruß
Rudi
hallo rudiwolfen
doch das geht
jemand im forum hat mir mal eine kopie geschickt
muß mal suchen , hatte selbst nachgefragt beim tüv,keine propleme mit eintragen
wier gesagt muß suchen , geht aber erst nächste woche
kann aber auch kopie machen und mitbringen nach FB
Es gab ja hierzu mal einen langen Thread. Das Problem ist aber, dass selbst wenn der TÜV es einträgt, die VErsicherung Probleme machen kann. Die Eintragung selbst sagt nicht viel aus und im Zweifel ziehst du den Kürzeren.
Suche Dir doch eine passende Felge eines anderen Moppeds, dann geht dies vielleicht problemloser.
Grüße,
rob
soviel zum tüv und einträgen.
zitat gerichtsurteil.
Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges ist alleine der Halter verantwortlich. Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere belegt lediglich, das die Änderung am Fahrzeug von einem Sachverständigen des TÜVs oder der Dekra abgenommen wurde - sie belegt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Änderung als solche.
Verstößt der Eintrag gegen geltendes Recht gilt die BE als erloschen - dies gilt auch dann wenn die der Rechtsverstoß nicht erkannt wurde
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...deutschland. ich frag mich oft, wozu der sachverständige, wenn es dann doch nicht gilt. das ist wie mit den HU´s. jeder mechaniker bei einer inspektion macht mehr. somit ist bei regelmäßiger inspektion die HU überfüssig. genau wie ein eintrag in die fahrzeugpapiere, wenn er plötzlich gegen geltendes recht verstößt. mit einem fuß stehst du immer drin...
da könnte ich auch kotzen.
dieser satz ist gleichbedeutend mit "unwissenheit schützt nicht vor strafe" also für den gesetzgeber immer schön ein hintertürchen offen lassen.dies gilt auch dann wenn die der Rechtsverstoß nicht erkannt wurde
warum wir die tüv-ings. brauchen ist doch klar, irgendeiner muß ja die 53,00 € kassieren.
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