Hey!
Habe grad meine Else zu Dekra gebracht und bin mit leeren Händen heimgekehrt - Grund: keine zulässige Reifenkombi (behaupten sie)

Vorne:
Dunlop F24 100/90-19 57H
Hinten:
Dunlop 140/90-15 70H (M/G steht noch drauf - wichtig?)

Eintragung im alten Fahrzeugbrief:
(...)
TL ME88 EURO METZELER OD. 100/90-19 57H TL F11 DUNLOP M. 140/90-15 70H TL K527 DUNLOP

Laut Dekra ist die montierte Kombination nicht zulässig und als schwerer Mangel zu werten => keine Plakette.

Aber wenn ich das so lese, passt das doch, oder ist da ein großer Unterschied zw. F24 und F11?

Ärgerlich daran ist, dass die Rreifen von Werstätten montiert wurden - der Vorderreifen sogar von der Werkstatt, die anschließend HU machen lassen hat, beschweren kann ich mich da jedoch wegen ihrer Insolvenz nicht ...

Also passt diese Freigabe und der Dekramensch hat mir nen Mist verzapft, oder muss ich extra für die HU nen Reifenwechsel durchführen? :angry:

bin extrem angepisst!