Danke nochmals für die ABE.

Ich habe nun doch meine Zweifel ob die ABE für mich gültig ist. Ich denke mal die Anlage stammt noch aus einer Zeit, wo es noch keine ABE gab. Laut ABE muss an jedem Teil der Rastenanlage eine Prüfnummer eingeschlagen sein. Das ist bei mir nicht der Fall.

Ich stecke mir die ABE mal ein und schaue, was der TÜV in einem halben jahr dazu sagt 8).

Gruß Uli