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Thema: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

  1. #1
    Henry'
    Gast

    Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    So Leutz,

    hab mien Baby mal auseinandergeschlachtet und die öden Ochsenaugen
    gegen ordentliche Kellermänner ausgetauscht!!!

    Aber meine Frage is nun!!!

    Will die hinteren Blinker entfernen,also zuschbachteln lassen!
    Die lenkerendenblinker sind eingetragen(also Hellalenkerendenblibnker)!
    Denk mal,dass die Kellermänner so durchgelassen werden!!!

    also,.. mal auf den punkt zu kommen???

    Darf ich das????(Nur mit Lenkerendenblibnker fahren, die für die rücksicht, sowie nach forne Signale abgeben!

    Und da is ja noch mien verbreiteter lenker,d er eingetragen is!!!!

    950mm oder um die 1000!



    thx schon mal

  2. #2
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
    Registriert seit
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    9.600

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    kellermann blinker sind nicht als alleinige blinker zulässig das sie auf den hintergläsern keine nummer haben.

    wenn dies überhaupt noch eingetragen wird dann nur mit hela ochsenaugen.
    Beiträge als Admin sind grün.

  3. #3
    Henry'
    Gast

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    also muss ich die dinger extra eintragen?

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Ritch
    Registriert seit
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    521

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    Die Kellermänner ( vorne ) müssen nicht eingetragen werden, da E Kennzeichnung, allerdings nur für vorne !
    Um die hinteren Blinker wirst nicht rumkommen, wenn vorne Kellermänner montiert sind.

    Was BT meinte, wenn Du Hella Ochsen für vorne eingetragen sind, besteht ne kleine, winzig kleine Chance hinten ohne Blinker auszukommen. Denk ich mal..

    War bei meiner so, Bj. 88 vorne Hella eingetragen hinten nischte. Achtung ! Das war in BW. Als das Mopped nach Bayern kam, hats auch hinten Blinker gebraucht.. TÜV is nicht gleich TÜV ..

    Gruss

    Ritch

  5. #5
    Henry'
    Gast

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    hmmund wieso nummer auf der rückseite hmm hatten die hella oxchsen qaugen auch net!!!!!

  6. #6
    Henry'
    Gast

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    ah mersi' aber der tüf wird sowieso net in rlp stattfinden! in nrw(Herne, oder viersen, oder auch essen wird allet eingetragen!
    also in viersen is dat dinge so über die bühne gegangen!
    dann denk ich mal schon,dass ich die Dinger net mehr brauche

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Ritch
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    Beiträge
    521

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    Na dann viel Glück beim TÜV mit "nur Kellermänner" vorn ..

    Gruss

    Ritch

  8. #8
    Savage-IG Mitglied
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    Ringenberg/Großenheidorn
    Beiträge
    3.149

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    Moin Moin,

    es gibt zwei Arten von Ochsenaugen. Die alten, die auch als hintere Blinker zugelassen sind haben als Prüfzeichen auf allen Gläsern "K~..." und ne Nummer (hab ich jetzt nicht im Kopf). Damit sind sie als alleinige Blinker überall eintragbar wenn EZ vor 1987 liegt. Danach stellen sich manche blöd an. Es gibt aber eine Arbeitsanweisung vom TÜV Rheinland der die Eintragung für obige Ochsenaugen als alleinige Blinker bis ca EZ 2000 ermöglicht. Wenn jemand sowas einträgt, dann darauf achten, dass sowas wie " ohne separate Fahrtrichtungsanzeiger hinten" o. ä. mit eingetragen wird.


    Seit ein paar Jahren gibt es Ochsenaugen auch mit "E" Prüfzeichen. Diese sind nur für vorne zulässig genau wie die Kellermänner, da nach EG am Mopped 4 Blinker verbaut sein müssen.

    Einzige Chance für Kellermänner sehe ich an Moppeds die aus dem Ausland kommen, bzw. ne LS aus USA bei der für die Blinker eine "in etwa Wirkung" eingetragne worden ist. Hier könnte sich eventuell ein Prüfer dazu hinreißen lassen die Kellermänner einzutragen.

    Gruß

    Jogi

    PS: aber das ganze Thema ist schon ausgiebig behandelt worden. Mal die Suche bemühen.

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Stephan_S
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    02.06.2008
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    Bingen-Dietersheim
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    1.221

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    Frage des Baujahrs!
    Nachzuschlagen in der StVZO.
    Die Blinker selbst müssen eine E-Nummer haben, ansonsten sind nur die Abstände der Blinker relevant.
    Bei Oldies reichen vorne Ochsenaugen, aber wie gesagt bitte überprüfen nach der StVZO.
    Gruß
    Stephan

  10. #10
    Henry'
    Gast

    AW: Baby zum Lackierer geschickt! Aber Lenkerendenblinker!?!?!

    hmm danke danke leute!
    für die vielen tipps!
    also meine is baujahr 86!
    fhelinglenker hat ne länge von 1070mm, über fahrbahnebene 980mm
    eingetragen sind auch wie schon gesagt Lenkerendenblinker, typ hella, kz.:K1249***,.. was auch immer das bedeutet!!
    Hab mir gerade die typengenehmigung bei kellermann runtergeladen!
    haa typisch Maschbau,wie im studium,,, mehr byrokratie als Handgemachtes!!! Wasssnnn glück,, trotz alle dem Schlosser bleibt schlosser!oh mannnn,ob ich mich irgentwann mit der Theoretikerphilosophie anfreunden kann!?!?!??!
    haaarrrrrr!!!
    will doch nur dfen fender die stöhrenden löcher nehmen, und ein ordentlich gecleantes bike haben!!!!

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