ich mach das so:
Ich ruf in der Prüfstelle an und frag nach einem Termin bei einem Prüfer der Abnahmen nach §21 machen darf, meistens wird da dann schon mal grob gefragt um was es geht.
Dann fahr ich da hin berede alles mit ihm und gut.
Fotos sind hilfreich, Kopien von Fahrzeugscheinen eher nicht(Gefälligkeitsgutachten)