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Thema: Zulassung nach EU Recht

  1. #1
    Kreuzi
    Gast

    Zulassung nach EU Recht

    Hey,
    nachdem ich Ewigkeiten net ins Forum reingekommen bin, funzt es jetzt wieder.:smiley:

    Ich blick bei dieser Geschichte nicht durch ob ein Fahrzeug nach EG Recht zugelassen ist oder nicht.
    Laut diversen Quellen findet man in diesem Fall einen Eintrag auf Seite 4 des Fahrzeugbirefs.
    Weder bei meiner Else noch bei meinem anderen Bike hat der Fahrzeugbrief 4 Seiten, sondern lediglich eine.

    Das Allererste was oben drauf steht ist allerdings:
    Europäische Gemeinschaft
    Bundesrepublik Deutschland.

    Ansonsten finden sich keinerlei Hinweise darauf.

    Ich bin Ratlos

  2. #2
    Bigfoot
    Gast

    AW: Zulassung nach EU Recht

    Wodurch unterscheidet sich das genau?
    Nach der Letzten ummeldung bekam ich auch den neuen Brief und der ist doch nach meinem Verständniss ein EU-Brief?

    Blickt echt kein mensch durch.

  3. #3
    Kreuzi
    Gast

    AW: Zulassung nach EU Recht

    Genau so wie Bigfoot fasse ich das auch auf, für die Else hab ich gar keinen Alten Brief bekommen (die kam von nem Händler)
    Für die Harley hab ich den alten Brief, da steht aber auch nix drin.

    Ich glaub ich werd mit dem Kram mal beim TÜV vorbeischauen und direkt nachfragen, den für Umbauten is das ganze ja nicht unerheblich.

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von sykk
    Registriert seit
    30.08.2005
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    212

    AW: Zulassung nach EU Recht

    ich habe inner zulasssungsbescheinigung teil 1 zu k:--- und zu 17: E
    was heißt das nun ??

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von WES-AP10
    Registriert seit
    31.12.2007
    Ort
    Maria Veen
    Beiträge
    2.336

    AW: Zulassung nach EU Recht

    Muahaha,


    bei mir steht in der Zul. Teil I unter
    K: E164*
    und bei
    17: K

    was sagt mir das??
    *******************************************
    Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont

  6. #6
    Kreuzi
    Gast

    AW: Zulassung nach EU Recht

    OK, alles klar.
    Dann sind meine Moppeds leider nicht nach EU Recht zugelassen.
    Verdammte Axt:sad:

    Danke für die Aufklärung

  7. #7
    Gtezz
    Gast

    AW: Zulassung nach EU Recht

    Und was ist wenn bei "K nix steht", aber bei "17 E"?
    Ist das dann auch nach EU-Recht?
    Oder ein Zwitter????

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
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    821

    AW: Zulassung nach EU Recht

    Zitat Zitat von WES-AP10 Beitrag anzeigen
    Muahaha,


    bei mir steht in der Zul. Teil I unter
    K: E164*
    und bei
    17: K

    was sagt mir das??
    genau so hab ich's auch und weiß nich weiter - und hoffe immer noch , daß sich hier jemand auskennt ! also leute , wo stehn wir mit solchen angaben ??? is das jetzt die genehmigung zum heckabsägen oder muß das ding immernoch bis 20cm über die achse ?? eu oder eg oder was ???

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von sykk
    Registriert seit
    30.08.2005
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    212

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
    Registriert seit
    03.07.2007
    Beiträge
    821

    AW: Zulassung nach EU Recht

    na vielen herzlichen dank auch - das ging ja fix ! ich hab also ne EG-else !! unn jetz??? wie war das noch , die lizenz zum absägen hab ich da wohl nich , oder :embarrassed::embarrassed::embarrassed:?? EG is doch der verklemmte verein , EU wär der "coole", richtig ???

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