Versuch mal mit der Tante von der Zulassungsstelle zu flirten, vielleicht haste Glück.
Ansonsten:
Grundlage zu den Kennzeichen ist u.a. §10 FZV und Anlage 4 dazu.
Größtmaße sind hier vorgegeben, bei einzeiligen Kennzeichen 520x110mm, bei zeizeiligen 340, für 2 oder 3 rädrige KFZ 280 x 200mm
verkleinerte zweizeilige 255x130mm
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind u.a. nur für Leichtkrafträder zuzuteilen!!!!!! Also nix mit Mopedkennzeichen an dem Chopper oder Fighter

Was heißt das aber genau alles??

In der Anlage 4 werden die Größtmaße, also maximale Größen angegeben, gegen kleinere spricht nichts, wenn die Größen für die FE Schrift, Abstände der Randrahmen, Abstände der Plaketten usw eingehalten werden.

Wenn man nun von der Zulassungsstelle ein zweizeiliges Kennzeichen bekommen kann (der Sechser im Kennzeichenlotto) mit einem Buchstaben und einer Zahl und wenn man das Glück hat nur einen Buchstaben als Stadtkennung zu haben, ergibt sich aus den geforderten Maßen eine Breite von :
4,5mm linker Rand + 40mm Eurofeld + 8mm Abstand + 47,5mm Stadtbuchstabe + 8mm Abstand + 4,5mm rechter Rand ...eine Breite von 165,5mm als kleinste mögliche Breite , bei einer Höhe von 200mm.

Soweit die Theorie, ist es der Zulassungsstelle nicht möglich ein solches Kennzeichen zuzuordnen,so hat der Halter Veränderungen am Fz vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen.SOfern die Änderungen einen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
Im Zweifelsfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachten eines aaS/P verlangen. In dem Gutachten muß dann der Aspekt der kleinen Größe und der des wirtschaftlich nicht vertretbaren Umrüstens des KFZ stehen....
und wenn ihr einen aaS/P gefunden habt der euch das bescheinigt, und ihr alles erfüllt ( ein Stadtbuchstabe usw...) dann könnt ihr auch endlich ein schmales, kleineres Kennzeichen bekommen-ganz legal!!
(Hab ich aus einem anderen Forum entliehen:smiley:)
Ronny