...dann beantragt doch einen Beitritt zur Schweiz... unsere sind 14x18cm gross....
...dann beantragt doch einen Beitritt zur Schweiz... unsere sind 14x18cm gross....
Versuch mal mit der Tante von der Zulassungsstelle zu flirten, vielleicht haste Glück.
Ansonsten:
Grundlage zu den Kennzeichen ist u.a. §10 FZV und Anlage 4 dazu.
Größtmaße sind hier vorgegeben, bei einzeiligen Kennzeichen 520x110mm, bei zeizeiligen 340, für 2 oder 3 rädrige KFZ 280 x 200mm
verkleinerte zweizeilige 255x130mm
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind u.a. nur für Leichtkrafträder zuzuteilen!!!!!! Also nix mit Mopedkennzeichen an dem Chopper oder Fighter
Was heißt das aber genau alles??
In der Anlage 4 werden die Größtmaße, also maximale Größen angegeben, gegen kleinere spricht nichts, wenn die Größen für die FE Schrift, Abstände der Randrahmen, Abstände der Plaketten usw eingehalten werden.
Wenn man nun von der Zulassungsstelle ein zweizeiliges Kennzeichen bekommen kann (der Sechser im Kennzeichenlotto) mit einem Buchstaben und einer Zahl und wenn man das Glück hat nur einen Buchstaben als Stadtkennung zu haben, ergibt sich aus den geforderten Maßen eine Breite von :
4,5mm linker Rand + 40mm Eurofeld + 8mm Abstand + 47,5mm Stadtbuchstabe + 8mm Abstand + 4,5mm rechter Rand ...eine Breite von 165,5mm als kleinste mögliche Breite , bei einer Höhe von 200mm.
Soweit die Theorie, ist es der Zulassungsstelle nicht möglich ein solches Kennzeichen zuzuordnen,so hat der Halter Veränderungen am Fz vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen.SOfern die Änderungen einen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
Im Zweifelsfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachten eines aaS/P verlangen. In dem Gutachten muß dann der Aspekt der kleinen Größe und der des wirtschaftlich nicht vertretbaren Umrüstens des KFZ stehen....
und wenn ihr einen aaS/P gefunden habt der euch das bescheinigt, und ihr alles erfüllt ( ein Stadtbuchstabe usw...) dann könnt ihr auch endlich ein schmales, kleineres Kennzeichen bekommen-ganz legal!!
(Hab ich aus einem anderen Forum entliehen:smiley:)
Ronny
Da habe ich noch das Glück keine EU-Kennzeichen an meinen Motorrädern zu haben. Die haben allesamt 20x20 als Kennzeichengröße.
Unsere zuständige Zulassungstelle hat aufgrund der andauernden Nörgeleien von wegen 80er Kennzeichen an Motorrädern diese nun komplett eingestellt! Der Sohn (16) meines Nachbarn hat auf seine 125er nun auch eine normale Motorradkennzeichengröße verpasst bekommen. Selbst Oldtimer bekommen keine 80er Kennzeichen mehr bei uns in der Ecke.
Und das Größte ist, daß die kleinen Kombinationen teilweise schon mehrere Jahre lang von irgendwelchen Hirnies reserviert sind!!! Aussage der KFZ-Stelle: solange die Reservierungsgebühren bezahlt werden können wir da gar nichts machen.
Hinten herum habe ich aber schon mitbekommen, daß genau diese Hirnies dann für teures Geld die Kombinationen an einen abtreten.
Da gehört, unabhängig von der Reservierungsdauer, eine Höchstgrenze von z.B. 3 Monaten her, denn bis dahin sollte man sich eigentlich im Klaren sein was für ein Fahrzeug man kauft und zulässt.
Wieso denn die Blinker ändern? Sind doch gut, hatte ich auch auf´m meinem Original Fender. Ging Problemlos durch´n TÜV.
Zum Nummerntaferl, ich hab 20 x 20, ohne diskussionen bekommen.
Mit dem EU-Recht ist es nicht weit her. Andere Länder sind auch in der EU und haben kleinere Kennzeichen. Hier sieht man schön den Unterschied von Holland zu Good Old Germany...