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Thema: Seitlicher Kennzeichenhalter ?

  1. #1
    Else-Kling
    Gast

    Seitlicher Kennzeichenhalter ?

    Hallo Freunde der ELSE !!!!

    Hab da ein Problem -- der TüV !!!

    Hatte mir einen Seitlichen Kennzeichenhalter bei eeeeeeeeeeeeeebäy besorgt.

    Passt Super, dazu eine weitere Halterung zur Verstärkung angebaut.

    Bekomme jedoch keinen TÜv auch nicht perr Einzelabnahme.

    Der Prüfer möchte von mir ein Gutachten haben - keinen Fahrzeugbrief in dem das Teil eingetragen ist.

    Also ich suche ein Gutachten oder eine ABE für einen Seitlichen Kennzeichenhalter . Der Hersteller ist egal, nur muß irgendetwas von LS 650 Savage drinstehen.

    Nehme auch einen kompletten Halter mit Papieren, wenn dieser auch zu bezahlen ist.

    230,-€ für einen Halter ( Paaschburg ) ist mir etwas zu Heftig und steht in keinerlei Realition.:angry:

    Ich möchte das Gutachen / ABE auch nicht geschenkt bekommen.

    Kann den hier jemand weiterhelfen ?

    Es grüßt euch

    der
    Arnold aus Kassel.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Ronny
    Registriert seit
    15.07.2004
    Beiträge
    2.023

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter ?

    Billigste Version: Fahr zum anderen TÜV
    Aus was fürm Material ist dein halter? Wenn Alu brauchste ein Materialgutachten, wenn Stahl brauchste selbst hier in Bayern nix.
    Haste die gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Winkel und Sichtbarkeit des Kennzeichens eingehalten?
    Ronny

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von rudiwolfen
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    26.07.2004
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    06766 Wolfen
    Beiträge
    3.188

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter ?

    Genau wie Ronny schreibt, such Dir nen anderen TÜV mit Motorraderfahrung.
    Frag in einer freien Bikerwerkstatt, der sagt Dir nen passenden TÜV.
    Übrigens.. . normalerweise braucht man für eine Einzelabnahme kein Gutachten, darum ist es auch teurer, weil Sachverstand vonnöten. Das hat Dein TÜV er nicht.
    Viel Erfolg, vorausgesetzt Dein Kuchenblech erfüllt die Forderungen...verdrehsicher und Sichtbarkeit von beiden Seiten mit Blickwinkel von der Längsachse von 30° (nicht Celsius).

    dLzGF
    Rudi

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von sprinter07
    Registriert seit
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    Beiträge
    493

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter ?

    Zitat Zitat von rudiwolfen Beitrag anzeigen
    Genau wie Ronny schreibt, such Dir nen anderen TÜV mit Motorraderfahrung.
    Frag in einer freien Bikerwerkstatt, der sagt Dir nen passenden TÜV.
    Übrigens.. . normalerweise braucht man für eine Einzelabnahme kein Gutachten, darum ist es auch teurer, weil Sachverstand vonnöten. Das hat Dein TÜV er nicht.
    Viel Erfolg, vorausgesetzt Dein Kuchenblech erfüllt die Forderungen...verdrehsicher und Sichtbarkeit von beiden Seiten mit Blickwinkel von der Längsachse von 30° (nicht Celsius).

    dLzGF
    Rudi
    kann meinem Vorredner Rudiwolfen nur zustimmen...wenn du gar nicht weiterkommst, schreib mir persönlich eine email- wir versuchen das zu regeln
    Gruß
    Sprinter

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von derTin
    Registriert seit
    18.06.2008
    Beiträge
    342

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter ?

    Hallo Leute,

    ich hatte auch Stress mit einem seitlichen Kuchenblech, eigentlich hat alles gepasst (vielleicht war es einen Tacken zu tief, habs nicht gemessen) aber der Plakettenkleber vom Grünen D sagte "Iss nich - no way ! Nicht gestattet. Punkt. Und wenn es andere eintragen wird es dadurch nicht erlaubter!"
    Daraufhin (weil es mir nicht so wichtig ist, ich finde meine Karre auch mit normalem kennzeichen SCHWE1NEGE1L) habe ich den Originalzustand (auch des Rücklichtes) wiederhergestellt, habe sogar einen Fahrrad-Rückstrahler am Heck des Sozius mit Klebeband befestigt.

    Da gab's ne lustige Situation:
    Da ich mit der Karre vorher schon 3x dort war ("Meister, kannst mal guggn ?") sagte er "oh, hast ja auch nen Strahler drangemacht" und tippte mit dem Finger dran. Dabei löste sich der Rückstrahler und kippte auf den Fender. Der Prüfer sagte "oh--jetz isser abgegangen" und pappte ihn wieder dran -- Thema durch


    Auf jeden Fall habe ich (leider erst hinterher) gelernt : es
    GIBT gesetzliche Bestimmungen für das Anbringen eines Kennzeichens am Motorrad, werden diese eingehalten und das benutzte Material und die Verarbeitung stellt kein Problem dar (Beleuchtung !!), gibt es keinen Grund es nicht eintragen zu können.
    Allerdings liegt dieses im Ermessen des Prüfers. Wenn er nicht will, such Dir einen anderen.

    Für so etwas in den alten bundesländern NICHT zum grünen D, sondern zum Tüv!! Das D darf nur "schauen, ob alles ist wie es sollte", das blaue T
    darf entscheiden, dass es SO GUT ist.

    Viel Glück !
    Chris

  6. #6
    Baggi
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter ?

    Tach,

    mein TüVi is von GTÜ, der macht nen Bremsentest mim Bulli aufm Schotterweg und guckt, ob die Räder auch schön blockieren.

    War aber nur ne Notlösung, weil der Bulli von der Höhe her nicht in seine Halle passte.

    Mim Bike war ich aber noch nit bei ihm, aber er sagte mir schon, dass ein mitschwingendes Heck nicht eingetragen werden muss und dass er auch die Sitzzahl nicht verringern würde, damit man noch mit Sitzbrötchen zu zweit fahren kann, falls ma watt is.

    Alles andere kann er aber immer nur mit Gutachten eintragen, das ist halt der Nachteil, weil ... Huch, Moment mal:

    Ist das nicht so, dass nur der TüV Einzelabnahmen ohne Gutachten machen kann?

    Dann darf das das grüne D gar nicht, genauso wie es GTÜ nicht darf.

    Bis dahin, noch 14 Mal schlafen bis FB

    Tochsten

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von rudiwolfen
    Registriert seit
    26.07.2004
    Ort
    06766 Wolfen
    Beiträge
    3.188

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter ?

    Einzelabnahmen in den alten Bundesländern nur durch den TÜV, in den Neuen
    nur durch die DEKRA.:shocked:

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