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Thema: Supertrap

  1. #11
    shakeman
    Gast

    Re: Supertrap

    ungefähr so hat er es mir auch erklärt. Er weiß, wo man sowas eintragen kann. Und das mit dem Abschluß... hm. da soll es ja richtig viele geben.

  2. #12
    popichter
    Gast

    Re: Supertrap

    weiß ja nicht was dir so vorschwebt und ich weiß au net was es so für materialvarianten gibt aber wenn schon ein endstück dann so hitzebeständig wie möglich ;) (nehme mal an daß alu da eher den geist aufgibt als edelstahl hehehe

    frohe ostern

  3. #13
    shakeman
    Gast

    Re: Supertrap

    Naja. Zumindest soll das Endstück besser aussehen als der Original Auspuff. Aber erst mal brauche ich eine Woche bis die Maschine fertig ist. Er muß wohl den ganzen Motor ausbauen um die Zylinderkopfdichtung zu erneuern. Das kostet wohl richtig aua Geld. Und Blinker für hinten brauche ich auch... Ochsenaugen sind nicht für vorne und hinten.

  4. #14
    Jogi
    Gast

    Re: Supertrap

    Moin Moin,

    Ochsenaugen sind für vorne und hinten. Zumindest die mit der "k"-Nummer. Die neueren mit "E"-Nummer weiß ich nicht. Kellermänner sind generell nur für vorne.

    Ob du Ochsenaugen als alleinige Blinker eingetragen bekommst, hängt von der Erstzulassung und ggf vom Prüfer ab. Nach Erstzulassung 1.1.1987 machen es die meisten Prüfer nicht mehr. Manche tragen aber noch danach (bei ausreichender LEnkerbreite) Ochsenaugen ein.

    bis denn

    Jogi

  5. #15
    AYGOR
    Gast

    Re: Supertrap

    Moin Habs jetzt bei Welles Karre gehabt ab Bj. 91 brauchst dir keinen Kopp mehr über nur Ochsenaugen vorne zu machen der Prüfer der dir das Einträgt, der missachtet gültiges Gesetz, und ein Bulle der dich Checkt legt dir die Karre sofort still wenn du hinten keine Blinker hast.

    Bis 87 ist in der Regel kein Problem dabei die Blinker hinten abzubauen.

    Wenn alles nicht hilft endet das mit einem Eintrag:

    "Fahrtrichtungsanzeiger vorne in den Lenkerenden (Ochsenaugen) mit zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeigern hinten."

    Schade das es die LS nicht vor 1984 gab.....

    Der
    AYG


  6. #16
    shakeman
    Gast

    Re: Supertrap

    Jup. Das ist richtig. Ochsenaugen werden nicht mehr zugelassen für hinten. Jedes Jahr bekommen die Werkstätten immer wieder das gleiche Schreiben. Ochsenaugen sind nur für vorne. Das steht sogar auf der Beschreibung der Ochsenaugen. Hätte ich auch nicht gedacht.

  7. #17
    Jogi
    Gast

    Re: Supertrap

    Moin Moin,

    Gruß ans gesunde Halbwissen.... ;D ;D ;D

    Ja, laut Gesetz dürfen hintere Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen montiert werden. Das gilt ab 1.1.1987!

    Aber:

    Ist der Lenker ein bewegliches Fahrzeugteil? Ist die Schwinge ein bewegliches Fahrzeugteil?

    Mein leider jetzt nur noch im LKW Bereich tätiger Prüfer hat bis EZ 1999 Ochsenaugen bei ausreichender Lenklerbreite ohne gro0e Lenkerkröpfung als alleinige Blinker eingetragen.

    Ich hab ne EZ 1990 und nen Eintrag Lenkerendenblinker K.... ohne FRA (Fahrtrichtungsanzeiger) hinten.

    Sauberer, legaler Eintrag!

    Ab 2000 gilt EG Recht, da sind vier Blinker Vorschrift! Daher gehts dort nicht mehr. Allerdings versuchen immer wieder ein paar Prüfer die neuesten Richtlinien auch auf ältere Moppeds anzuwenden.

    Kauft euch mal das Tüv-Motorradbuch. Is sehr übersichtlich und nett geschrieben. Die neueste Auflage gibbet glaub ich auch bei Louis. Daran hat mein Prüfer der den gesamten Umbau abgenommen hat, mitgeschrieben. Ich hab bisher nur die ältere Auflage.

    bis denn

    Jogi


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