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Thema: Zulassung für umbauten?

  1. #1
    malcom
    Gast

    Zulassung für umbauten?

    hallo, ich hab mir vor kuzem auch ne savage geholt. die hat zwar noch vom vorbesitzer tüv aber ich muss noch umbauten anmelden oder eintragen lassen. jetzt ist die frage wie ich das mach. ich hab leider keine ahnung davon da dies mein erstes motorrad ist und ich sowas vorher noch nie gemacht hab. ich hab mich schon erkundigt und weiß das die umbauten so grenzfälle sind die einen TÜV Prüfer erlauben es die anderen nicht. Ich möchte aber nur wirklich sehr ungern darauf verzichten da diese der haupt grund dafür waren warum ich mir das Motorrad gekauft hab ;)... mir wurde gesagt das ich außerdem nach Gutachten gucken sollte z.B nach einem Gutachten für nen breiteren Reifen oder für eine seitliche nummernschildhalterung. brauch ich diese gutachten nur für den TÜV? weil dann die wahrscheinlichkeit höher ist das er mir die Teile genehmigt oder ist das notwendig für spätere Kontrollen. ich hoffe ja das wenn mir der TÜV Prüfer einmal die sachen eingetragen hat, da keiner so schnell was sagt also falls ich in ne Kontrolle gerate oder kann ich trotzdem probleme bekommen auch wenn alles in den papieren eingetragen ist?

  2. #2
    Savage-IG Mitglied
    Registriert seit
    09.05.2006
    Beiträge
    204

    AW: Zulassung für umbauten?

    ich hoffe ja das wenn mir der TÜV Prüfer einmal die sachen eingetragen hat, da keiner so schnell was sagt also falls ich in ne Kontrolle gerate oder kann ich trotzdem probleme bekommen auch wenn alles in den papieren eingetragen ist?
    Also so viel ich weiß können bei sachen die eindeutig gegen die StVzO sind auch die Grün-Weißen dein mopped still legen auch wenns der tüv eingetragen hat.
    Gruß
    Chris

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von rudiwolfen
    Registriert seit
    26.07.2004
    Ort
    06766 Wolfen
    Beiträge
    3.188

    AW: Zulassung für umbauten?

    Hallo malcom,

    für alle Umbauten ohne e-Nr. sollte es ein Gutachten geben. Diese Gutachten musst Du beim TÜV vorlegen, wenn Du diese Umbauten eintragen lassen willst. Sind keine Gutachten vorhanden, kannst Du versuchen die Umbauten durch Einzelabnahme getüvt zu bekommen.
    Die eingetragenen Umbauten sollte keine Schwierigkeiten bei den Trachtenträgern bereiten.
    Es ist günstig, wenn man bei einer Bikeschmiede, die auch selbst Umbauten macht, den TÜV machen läßt. Die haben meist vernünftige TÜVer an der Hand. Einen gegen die STVO oder die Sicherheit verstoßenden Umbau nimmt Dir aber KEINER ab.

    dLzG
    Rudi

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Elsenfan
    Registriert seit
    24.03.2007
    Beiträge
    155

    AW: Zulassung für umbauten?

    Bei Teilen für die Du ein Gutachten hast , ist die Eintragung bei richtigem und vorschriftsmäßigen Anbau kein Thema ( pro Eintragung ca.15.-eur beim Tüv ).
    Aber Du bekommst auch selbstgebaute Teile oder Teile ohne Gutachten eingetragen.
    Für diesen Fall muß eine 21er Abnahme für diese Teile gemacht werden (pro Eintrag ca.47.-eur beim Tüv).
    Zuletzt kommt dann der Weg auf die Zulassungsstelle wo Du dann Deinen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief geändert bekommst ( Prüfberichte die Du beim Tüv für die Eintragungen bekommen hast sind dort vorzulegen). Kosten auf dem Amt ca . 20.-euro

    Gruß vom Elsenfan

  5. #5
    cicimon
    Gast

    AW: Zulassung für umbauten?

    @melcom

    Hy
    ich hab das gleiche Problem habe mir die else gekauft nov.2007
    einige Sachen waren schon gemacht ,andere habe ich noch ein bisschen verändert ,mein Problem ist das nicht alles eingetragen war ,aber bevor ich sie auf mich anmelde will ich die Änderungen noch vom TÜV- BW anschauen lassen.

    http://cicimon.de.tl/Bl.ue.mchen_elS...age-LS-650.htm

    also :

    für den Lenker habe ich ne TÜV Abnahme mit ABE.
    Umbau von 2 auf 1(else Sitz abgeschliffen ) Sitz Eintragung pflichtig war ohne Probleme .
    Seitlicher Kennzeichenhalter Eigenbau wurde bemängelt da von der re.seite die 30 grad Sicht nicht eingehalten wurde und ich brauch noch ein Abweiser hinter den Kennzeichen ,also alles raussetzen und Abweiser anschweißen und dann wieder vorbeifahren wegen der Abnahme,der Prüfer war sehr nett .

    Er hatte mir aber noch den Tipp gegeben das die Beleuchtung nicht
    Eintragung pflichtig ist aber ein E-Zeichen haben muss und
    30 grad Seitliche Sicht beidseits eingehalten werden muss wie beim Kennzeichen auch .Die hintere Blinker stimmen bei mir auch nicht ganz muss ich auch noch mal ändern.

    Gruß Cicimon

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Ronny
    Registriert seit
    15.07.2004
    Beiträge
    2.023

    AW: Zulassung für umbauten?

    Zitat Zitat von cicimon Beitrag anzeigen
    @melcom


    f
    Seitlicher Kennzeichenhalter Eigenbau wurde bemängelt da von der re.seite die 30 grad Sicht nicht eingehalten wurde .

    Die hintere Blinker stimmen bei mir auch nicht ganz muss ich auch noch mal ändern.

    Gruß Cicimon
    Und das sind genau die Gründe weshalb man vor dem Umbau beim TÜV vorsprechen und seine Pläne erläutern sollte, dann spart man sich das doppelte hingurken.
    Die meisten der angebotenen seitlichen Halter halten die 30° Regel nicht ein, aber hauptsache teuer.
    Ronny

  7. #7
    cicimon
    Gast

    AW: Zulassung für umbauten?

    Zitat Zitat von Ronny Beitrag anzeigen
    Und das sind genau die Gründe weshalb man vor dem Umbau beim TÜV vorsprechen und seine Pläne erläutern sollte, dann spart man sich das doppelte hingurken.
    Die meisten der angebotenen seitlichen Halter halten die 30° Regel nicht ein, aber hauptsache teuer.
    Ronny
    Hy Ronny

    das ist korrekt , und hauptsache TEUER!!!!.

    ich habe meine leider so gekauft :sad:

    Gruß

  8. #8
    malcom
    Gast

    AW: Zulassung für umbauten?

    was muss man noch beachten bei einem seitlich angebrachten nummernschild, ich musss meins ja wie gesagt auch noch eintragen lassen ich hab gehört es braucht mindestens 2 befestigungspunkte. also zwei punkte an denen es fest geschraubt ist oder 2 befestigungspunkte zum motorrad hin also quasi 2 querstreben eine unten und eine oben vom nummernschile (ich hoffe es versteht jemand was ich meine) auch gelesen habe ich das wenn es ordnungsgemäß angebracht ist keine eintragung auch für seitliche kennzeichen notwendig ist. stimmt das kennt sich da jemand aus?

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Elsenfan
    Registriert seit
    24.03.2007
    Beiträge
    155

    AW: Zulassung für umbauten?

    Seitliche nummernschilder sind grundsätzlich eintragungspflichtig !

    Zu der befestigung des halters am moped sind aber nicht zwingend zwei befestigungspunkte notwendig ,der halter muß nur gegen ein verdrehen gesichert sein .
    Das nummernschild muß von hinten, von jeder seite bei einem winkel von 30° lesbar sein( aus jeder richtung ). Ebenfals darf es nicht mehr als 15° geneigt zur fahrbahn liegen.
    Außerdem muß genügend abstand zum reifen eingehalten werden um das größtmögliche kennzeichen zu montieren.
    Die mindesthöhe von der fahrbahn bis zur nummernschildunterkante muß mindestens 200mm betragen.
    Es ist für eine ausreichende beleuchtung zu sorgen, wobei die beleuchtung auch eine e-nummer besitzen muß.
    Die eigendliche rückleuchte muß weiterhin in der fahrzeugmitte angebaut werden und ein zusätzlicher rückstrahler (katzenauge) ist ebenfals zu montieren.

    Gruß vom elsenfan

  10. #10
    malcom
    Gast

    AW: Zulassung für umbauten?

    ok danke für die hilfreichen informationen ich guck mal ob ich das einhalten kann

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