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Thema: Handschaltung

  1. #11
    Savage-IG Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2004
    Beiträge
    1.379

    AW: Handschaltung

    Hi,

    naja, die Eintragerei von dem Shifter ist das eine Ding.
    (Da könnte man evtl. noch drauf verzichten;
    wie sachte Werner: "Fuck for TÜV"...)

    Das andere, wichtigere, Ding ist m.E. die Sicherheit.
    Wenn man bei ner Notbremsung nicht realisiert, das man die Kupplung treten statt ziehen muss und deshalb die letzten Meter fehlen
    Für mich wäre das nix, da:
    (1) mein Hirn für eine Umgewöhnung in Stresssituationen wohl schon zu alt ist und
    (2) ich evtl. noch die Verantwortung für Macken an meinen eigenen Körper und Sachschäden übernehmen könnte / würde, aber nicht für Katzen / Kinder / Omas oder sonstige angefahrene Lebewesen.

    Wie gesagt, ein cooles Teil, aber unter dem aspekt "Sicherheit / eingeübte Verhaltensprogramme abspulen" halte ich das für ziemlich untauglich...

    MFG, Bauer

  2. #12
    oppaunke
    Gast

    AW: Handschaltung

    aloha männers.
    klar kann da was passieren,aber da wir ja alle verantwortungsbewusst und vorausschauend fahren,sollte das risiko doch zumindest recht gering sein.ich für meinen teil traue mir das schon zu.doch das sollwohl jeder für sich entscheiden.ausserdem is doch hier der technik teil...also keine negativen wellen...lieber rosarote wölkchen
    muss diese woche noch was für die bildung tun und werd mich im februar mal ganz intensiv mit der materie auseinandersetzen.ergebnisse werden selbstverständlich veröffentlicht...bis denn dann!

  3. #13
    dp-pitti
    Gast

    AW: Handschaltung

    Hey Leo, du kannst mir nicht zufällig sagen wo das in der StVZO ungefähr steht? Würd meinen Prüfer gerne mal damit konfrontieren! Wenn ich mir so etwas ans moped montiere möcht ich das auch eingetragen habe, sonst gibts Stress mit den Grünen falls ich mal angehalten werde, und das möchte ich vermeiden!

  4. #14
    Leo
    Gast

    AW: Handschaltung

    Zitat Zitat von dp-pitti Beitrag anzeigen
    Hey Leo, du kannst mir nicht zufällig sagen wo das in der StVZO ungefähr steht? Würd meinen Prüfer gerne mal damit konfrontieren! Wenn ich mir so etwas ans moped montiere möcht ich das auch eingetragen habe, sonst gibts Stress mit den Grünen falls ich mal angehalten werde, und das möchte ich vermeiden!
    Was in der StVZO nicht ausdrücklich verboten ist (z.B. Handschaltung) muß den "allgemeinen Bedingungen für die Zulassung eines Fahrzeuges für den Straßenverkehr" genügen. D.h. solange deine Handschaltung den allgemeinen Betriebsbedingungen unterliegt, ist eine Nutzung "möglich".

    Hey - ein bischen müßt ihr auch selbst mal recherchieren - bin ich die 01188? Frag doch den TüVler mal was gegen die Abnahme spricht und verlange dies in der StVZO begründet - bin mal gespannt. Sicher kommt dann "na dann will ich mal nicht so sein...."

    Ciao Leo

    Ciao Leo

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