Hallo
Glaube ich dir gerne, nur brauchen die doch auch Anhaltspunkte, die gegeben sein müssen.
Ich bin nicht sicher, was unser TÜV hier braucht. Glaube aber, dass die Rasten bzw Bretter sich umlegen müssen bei Sturz, warum auch immer.
Das einzige, was die beim Schalthebel beanstanden könnten, ist eine Unmöglichkeit, zu schalten oder ähnliches. Also so unmöglich , dass es in die Fahrsicherheit eingreifen würde.
Ich habe z.B an der Kava VN1500 die Rasten gegen solche Universalbretter getauscht. Komme damit ohne Mucken seit über 20 Jahren durch unsern TÜV. Da stand im Katalog, dass ein ABE dabei wäre und kein TÜV benötigt würde. Leider lag sowas nie bei . Habe aber die Katalogseite bei den Papieren beiliegen, was wohl eher nicht helfen würde. Egal.
Glaube, was hier behilflich ist, ist dass in die Fahrzeugpapiere nichts eingetragen wurde oder wird, wenn das Fahrzeug von vor 2000 ist, Erstanmeldung. Man hat da fast Grandfatherrights.
mfG.