Nachdem jahrzehntelang alle zulässigen Reifenmaße eingetragen waren, wurde zwecks "Vereinfachung" (und weil übers Netz selbst aus einem Peterwagen heraus die ABEs eingesehen werden konnten) vor einigen Jahren bei einer Ummeldung nur noch die kleinste Reifengröße eingetragen. Da vermutlich damit zwar bei den Zulassungstellen die Arbeit vereinfacht wurde, bei HU oder Verkehrskontrolle aber erheblich stieg, hat man vor kurzem beschlossen bei den Eintragungen wieder genauer hinzusehen. Als Halter biste jetzt der gearschte: Du darfst der Zulassungsstelle hinterherlaufen...