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Thema: Neue Reifen - Verwirrung mit Gesetzeslage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Du hast doch die Größe im Schein stehen, somit ist die Freigabe vom Hersteller gültig.
    Nur wenn du 140/80 im Schein stehen hast, hilft dir die Freigabe vom Hersteller für 140/90 nicht weiter.
    Gruß
    Ralph

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  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von ssch1704
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    BFFF9B1A-73A0-4F5F-B3E3-72FCCF35D113.jpeg
    So steht es in meinem Schein.
    Drauf hab ich den Bridgestone
    Vorne E-Max F 100/90-19 57H
    Hinten E-Max R 140/90-15 70H

    Sollte ich die Eintragung im Schein ändern?

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von ssch1704
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    Zitat Zitat von ssch1704 Beitrag anzeigen
    BFFF9B1A-73A0-4F5F-B3E3-72FCCF35D113.jpeg
    So steht es in meinem Schein.
    Drauf hab ich den Bridgestone
    Vorne E-Max F 100/90-19 57H
    Hinten E-Max R 140/90-15 70H

    Sollte ich die Eintragung im Schein ändern?

    Meine eLSe war mit den E-Max und den Eintragungen im Schein im Mai beim TÜV.
    Keine Mängel und Plakette bis 05.2024 erteilt. Ohne Bescheinigung der Firma Bridgestone.
    Den DOT der Reifen muss ich allerdings erst nachsehen.

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