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Thema: Neue Reifen - Verwirrung mit Gesetzeslage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    Hallo Zusammen.

    Dann füge ich die aktuell gültige Herstellerbescheinigung (Nr. 9945 vom 16.10.2020) erst einmal nur hier an. Vielleicht hat „Krähe“ ja noch was anderes von Conti vorliegen.

    Bevor man auf der Conti-Homepage an diese Herstellerbescheinigung gelangt, muss erst bestätigt werden, dass die geänderten Bedingungen und Voraussetzungen für Reifenfreigaben/Herstellerbescheinigungen/Abnahmen ab 01.01.2020 auch verstanden wurden…

    Ich hatte auch schon in der Vergangenheit mit Conti Korrespondenz geführt und entsprechende lautende Antworten erhalten.

    Damit dürften dann auch alle, die Conti auf der LS 650 fahren vor neuen Herausforderungen stehen… Das Vorliegen und Mitführen einer Herstellerbescheinigung bedeutet ja nicht automatisch „zulässig und alles im grünen Bereich“. Man muss diese Herstellerbescheinigungen schon komplett lesen…

    Conti schreibt in dieser Herstellerbescheinigung klar und eindeutig: „Dient als Begutachtungsgrundlage, Begutachtung ist möglich… unverzüglich erforderlich…

    Gruß Theo
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