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Thema: Neue Reifen - Verwirrung mit Gesetzeslage

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    Theo ich fahr die Reifen auch mit der Freigabe keine Probleme (weder Tüv noch Rennleitung)

    2025 kratzt mich nicht bis dahin muss ich eh noch 2 mal Reifen wechseln (ich hab ein Fahrzeug und kein Standzeug)
    wer die Freigabe brauch bitte ne Email angeben (die Dateien sind zu groß zu hochladen)
    Geändert von pahld (30.06.2022 um 16:34 Uhr)
    Gruß Dieter
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  2. #12
    Savage-IG Mitglied
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    Nachtrag:

    Bitte auch Vorsicht bei dem von mir in Beitrag "#6" eingefügten Gutachten des TÜV-Nord für die Brückensteine. Dieses hat nur Gültigkeit für die "NP41B". Es gibt ja auch nicht gerade wenige in Deutschland zugelassene Grauimporte "NP41A".

    Theo

  3. #13
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Wie oft wird man denn mit einer LS 650 angehalten???
    Ich habe auch nur die alten Freigaben von Suzuki dabei, ...
    Trotzdem an der Stelle ein Danke an Theo, für das Gutachten!
    Ich kann ja die geänderte Größe der Reifen mal eintragen lassen.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Das Eintragen einer anderen Reifengröße sowie das Austragen der Reifenbindung halte ich für wichtig - auch wenn man mit der Else eher selten bis nie von der Rennleitung kontrolliert wird. Der Pferdefuß ist nämlich, dass man jederzeit unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden kann - wenn die dann (und das werden sie tun!) einen "falschen" Reifen auf der Karre feststellen, bekommt man ein echtes Problem: im Zweifel war das Fahrzeug mit dem man verunglückt ist, nicht verkehrssicher (ohne ABE muß ja "nicht verkehrssicher" sein) und dann hat man Schwierigkeiten vom Verursacher den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen.
    Deswegen muß ich dringend meine Reifen umtragen lassen!
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  5. #15
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    hab den Eintrag

    reifengrösen.jpg
    Gruß Dieter
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  6. #16
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Ich hab mir den versicherungstechnischen Teil verkniffen, weil die meisten garnicht so weit denken.
    Aber wenn es dann so weit ist, werden auch diese Leute es verstehen.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  7. #17
    Savage-IG Mitglied Avatar von aestas
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    Bei mir steht das so drin, nix halbes und nix ganzes. Kein Hersteller und die Reste der Reifenbezeichnung. Wen muss ich denn nun auf die Nüsse gehen damit da nur die Dimension steht? Und ich freie Wahl habe?IMG_20220704_182222722~2.jpg
    Grüße Thorsten

  8. #18
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Du hast doch die Größe im Schein stehen, somit ist die Freigabe vom Hersteller gültig.
    Nur wenn du 140/80 im Schein stehen hast, hilft dir die Freigabe vom Hersteller für 140/90 nicht weiter.
    Gruß
    Ralph

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  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von ssch1704
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    BFFF9B1A-73A0-4F5F-B3E3-72FCCF35D113.jpeg
    So steht es in meinem Schein.
    Drauf hab ich den Bridgestone
    Vorne E-Max F 100/90-19 57H
    Hinten E-Max R 140/90-15 70H

    Sollte ich die Eintragung im Schein ändern?

  10. #20
    Savage-IG Mitglied
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    @aestas: Deine Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist doch klar und eindeutig. Du darfst halt vorne nur "Dunlop" F11, 100/90-19 57S und hinten nur "Dunlop" K527, 140/90.15 79S fahren, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Reifen mit diesen Typenbezeichnungen gab es eindeutig nur vom Hersteller "Dunlop". Mal abgesehen davon, dass die Eintragung für den hinteren Reifen ".../90.15..." fehlerhaft ist, denn richtig müsste es ".../90-15..." lauten (Tippfehler der Zulassungsstelle - eine Taste nach links verrutscht) gibt es Reifen mit diesen Typenbezeichnungen nicht mehr neu zu kaufen...

    Neue Abnahmen von Reifenpaarungen dürfen durch die Prüfstellen nur noch unter Angabe des Reifenherstellers und des genauen Reifentyps erfolgen. Eine Abnahme nur der Reifengrößen, ohne Hersteller und Typenbindung fällt in den Bereich "es war einmal" oder "lang, lang ist`s her".

    @ssch1704: sofern deine "E-Max"-Reifen noch aus dem Produktionszeitraum vor dem 01.01.2020 stammen und du auch die hierzu gehörende Bescheinigung der Firma "Bridgestone" mitführst, ist doch alles gut. Sollten die Reifen aus neuerer Produktion ab 01.01.2020 sein, bleibt dir nur die Änderungsabnahme, da "E-Max" nicht in deinen Papieren eingetragen sind. Da du eine NP41B hast, hilft dir hier sicher das von mir in einem vorigen Beitrag angefügte Gutachten weiter...

    @Krähe: Auch bei einem unverschuldeten Unfall haben wir mit ordnungsgemäßer LS650 leicht das Nachsehen, da Reparaturen selbst bei eigentlich geringen Schäden den Zeitwert schnell überschreiten... Ich wurde im letzten Jahr beim Anhalten vor einer roten Ampel von meinem Hintermann mit Auto leicht angeschubst. Bin dann mit meiner 87er, originales "F"-Modell nach rechts umgekippt. Originaler Flachlenker-Spiegel rechts defekt (268 Euro), originaler Flachlenker verbogen (312 Euro), originale Flachlenker-Handbremspumpe Gewinde der Lenkerklemmung ausgebrochen (nicht mehr lieferbar...) und die Handbremspumpen von den "P" Modellen passen nicht zwischen Riser und rechte Schalterarmatur. Folge war somit "wirtschaftlicher Totalschaden"... Nur gut, das ich hier schon länger mit den speziellen "F"-Ersatzteilen vorgesorgt hatte. (Anmerkung: habe mehrere LSèn im Stall, auch mit den unterschiedlichsten Eintragungen bzgl. der Reifen)

    Gruß Theo

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