Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug Zulassungsverordnung FZV in Kraft getreten.
Der relevante Part für uns:
Der §18 der StVZO wurde aufgehoben. Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50 Öre Bußgeld erhoben sowie - Flensburg 3 Points - eingetragen worden.
Die beliebtesten Tatbestände: laute Auspuffanlagen, erloschene ABEs resultierend aus netten Umbauten etc. Das geht jetzt so nicht mehr
Es bleibt nur noch das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen des nicht vorschriftmäßigen Zustands des Moppeds übrig. Eine Sicherstellung z.B. der beanstandeten Auspuffanlage oder anderen Anbauten etc. widerspricht nun dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus! Eher das Gegenteil ist der Fall, "loud Pipes save lives"!(eigene Interpretation) Nach der neuen FZV kann/muß/darf/soll/tut die Rennleitung eine Mängelmeldung an die Zulassungsbehörde schicken und - jetzt kommt das beste - nur die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 25 Öre behaften. Die obligatorischen Punkte entfallen!!!
Das ist der momentane Stand der Gesetzgebung, die allerdings in den Kreisen der Executive für etwas Verwirrung sorgt! Ende Juni wird ein Fachausschuss über div. Gesetzeslücken erneut beraten...
Wer sich mal informieren möchte wie es die Executive sieht kann dies unter http://www.copzone.de tun.
Tolle private Polizei-Seite mit interessanten Beiträgen. Auch für uns!
Gruß
Anke