B.u.v.: die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt. Es ist keine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Täterschaft erkennbar. Die StA hat es nicht vermocht, bestehende Alternativkausalitäten auszuschließen. Das GERICHT sieht es nicht als erwiesen an, dass Kopfwurst, alias Knipp oder Calenberger Pfannenschlag nicht als Täter in Frage kommen.
Merke: im Norden gibt es mindestens zwei Hauptgerichte, deren Beschreibung 100% passen würde - auch hinsichtlich der Schmackhaftigkeit und des Bedürfnisses des Nachtrunks! KAY wird das bestätigen können!