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Thema: Opfer der neuen Reifenbestimmungen

  1. #21
    Savage-IG Mitglied Avatar von labskaus
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Eigendlich ist doch das Thema dieses hier



    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
    Beurteilung:
    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
    Na, so langsam wird der Text verständlich; COC ist jetzt übersetzt.

    Was ist jetzt die gleiche Reifenbauart, was sind die übrigen Parameter (Farbe? Profil? Sommer- / Winterreifen, Gelände-/ Strassenreifen?)?
    Wo find ich die Fragfähigkeitskennzahl? Wo finde ich das Stichwort " typgenehmigt" ??
    Heißt Zulässigkeit, dass das eingetragen werden darf / kann / muß - oder muß nicht ?

    Bei den Fußrasten habe ich bei einem großen deutschen Händler (Detlev L.) den Typ Suzuki LS 650 eingegeben und da stand " mit TÜV-Gutachten" und der TÜV hat kontrolliert und die Behörde notiert. Dagegen ist das mit den Reifen ein Drama.

    Klär uns gern weiter auf !
    Geändert von labskaus (21.10.2021 um 15:57 Uhr)
    Labskaus grüßt !

  2. #22
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Gruss JOE

    LOUD PIPES SAVES LIVES

  3. #23
    Savage-IG Mitglied Avatar von labskaus
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Ach du Scheizze - als hätte ich so etwas geahnt! Mehr als 40 Jahre hat es gereicht zu wissen, dass abgefahrene Reifen ersetzt werden sollten und Reifen mürbe werden, wenn sie alt sind.
    Jetzt werde ich wohl in die Werkstatt fahren und sagen " hier Schein - mach drauf ", bevor ich mich zum Reifenkenner ausbilden lasse und das versuche zu begreifen und zu lernen, was der ADAC da schreibt.

    Danke für die Info, werde das bei besserem Licht neu betrachten!
    Labskaus grüßt !

  4. #24
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen

    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
    Beurteilung:
    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
    Ok, wie ist das anwendbar auf den konkreten Fall, daß Bridgestone 140/90-15 70S G524 im Schein steht und Bridgestone 140/90-15 70H Exedra Max verbaut wurde? Ist die eindeutige Antwort ja, nein oder unklar?? Ich blick's einfach nicht ...

    Gruss Klaus

  5. #25
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Zitat Zitat von steinbock Beitrag anzeigen
    Ok, wie ist das anwendbar auf den konkreten Fall, daß Bridgestone 140/90-15 70S G524 im Schein steht und Bridgestone 140/90-15 70H Exedra Max verbaut wurde? Ist die eindeutige Antwort ja, nein oder unklar?? Ich blick's einfach nicht ...

    Gruss Klaus

    Mach es Dir doch nicht so schwer. Such Dir einen Prüfer der auch Eintragungen machen darf
    (hilft auch für zukünftige Änderungen am Fahrzeug!!).
    Nimm die Reifenfreigabe des Reifen vom Hersteller mit ( auch wenn damit für den Prüfer
    keine Verpflichtung zur Eintragung verbunden ist, hilfts für die Info).
    Und bei Unklarheiten lässt Du eben 'ne Eintragung machen, fertig.
    Habe es so bei meinem diesjährigen TÜV Termin gemacht, ohne Probleme.
    Allerdings diskutiere ich mit Prüfern auch nicht unnötig, weils nichts bringt.
    Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

  6. #26
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Ich glaube, es hatte schon mal jemand erwähnt, dass es besser ist, wenn man unter Hinweis auf das Alter unserer Maschinen und dass die eingetragenen Reifen nicht mehr produziert werden, die Reifenfabrikatsbindung AUStragen lassen sollte. Dann ist es wurscht, ob G524 oder Max... Nur die Reifengröße 140/90-15 muss drin sein (weil 140/80-15, wie original als Standardreifen hi. eingetragen, nicht mehr erhältlich ist...)

    COC oder ABE: beides ist möglich! Es gibt Elsen, die nach EU-Recht zugelassen wurden und Elsen, die nach deutschem Recht zugelassen wurden. Im Fahrzeugbrief bzw. Zul.Besch. I steht drin, ob aufgrund COC oder ABE (bzw. Einzelgutachten?) zugelassen wurde.

    @Kay: lass es ruhig Deine Werkstatt machen! Aber sag den Jungs vorher, welche Reifen Du haben willst: Bridge, Metzler, Conti, Maxxis - alle haben unterschiedliche Fahreigenschaften, besonders bei Feuchtigkeit auf der Straße... Und nachher nicht vergessen, die Eintragungen in den Papieren mit den auf dem Fahrzeug befindlichen Reifen zu vergleichen - auch Werkstätten machen Murks! Am Ende bist Du als Fahrer verantwortlich...
    Geändert von TheCrow (22.10.2021 um 09:00 Uhr)
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  7. #27
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    Alle Elsen sind nach deutschem Recht zugelassen, nix EG.

  8. #28
    Savage-IG Mitglied Avatar von labskaus
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Alle Elsen sind nach deutschem Recht zugelassen, nix EG.
    Da ist aber ein Unterschied - nicht in der Zulassung, sondern in der Erstzulassung - nach Typ NP 41 B, oder NP 41 A.
    Labskaus grüßt !

  9. #29
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    Zitat Zitat von labskaus Beitrag anzeigen
    Da ist aber ein Unterschied - nicht in der Zulassung, sondern in der Erstzulassung - nach Typ NP 41 B, oder NP 41 A.
    Nur die B ist offiziell nach D impotiert worden, die A sind alles Graue mit Einzelzulassung, also auch nix EG.

  10. #30
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Hallo

    Warum sind A Graue ? A wurden z.B. in den Benelux Ländern sowie Österreich vertrieben und nicht als Grauimporte.
    Sollten also auch eine EG Zulassung haben.

    MfG. Günther
    LS650 NP41B 1992
    LS650 NP41A 1996
    Kawa VN1500 1995
    HD Springer 1995
    HD WLA 1944
    Peugeot 102 1968
    Simson Schwalbe 1965

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