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Thema: Opfer der neuen Reifenbestimmungen

Baum-Darstellung

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  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von labskaus
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Eigendlich ist doch das Thema dieses hier



    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
    Beurteilung:
    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
    Na, so langsam wird der Text verständlich; COC ist jetzt übersetzt.

    Was ist jetzt die gleiche Reifenbauart, was sind die übrigen Parameter (Farbe? Profil? Sommer- / Winterreifen, Gelände-/ Strassenreifen?)?
    Wo find ich die Fragfähigkeitskennzahl? Wo finde ich das Stichwort " typgenehmigt" ??
    Heißt Zulässigkeit, dass das eingetragen werden darf / kann / muß - oder muß nicht ?

    Bei den Fußrasten habe ich bei einem großen deutschen Händler (Detlev L.) den Typ Suzuki LS 650 eingegeben und da stand " mit TÜV-Gutachten" und der TÜV hat kontrolliert und die Behörde notiert. Dagegen ist das mit den Reifen ein Drama.

    Klär uns gern weiter auf !
    Geändert von labskaus (21.10.2021 um 15:57 Uhr)
    Labskaus grüßt !

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