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Thema: Opfer der neuen Reifenbestimmungen

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Es ist ja nun mal so, das Reifenmodellen nach ner Zeit auslaufen und durch Nachfolger ersetzt werden.
    Wenn man jetzt jedes neue Model des gleichen Hersteller eintragen lassen müsste hätte man bald einen DIN A4 Ordner als Fahrzeugschein
    Mach dich schlau und lass uns dran teilhaben, ich hab ja nur von meinen Erfahrungen berichtet.
    Gruß
    Ralph

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  2. #12
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    Moin moin,

    Lass dir bloß nicht den Bridgestone eintragen! Lass dir allgemein die Reifengröße eintragen, ohne Beschränkungen oder mit "nur von einem Hersteller". Dann reicht es bei neuen Reifen, wenn diese nach EG geprüft sind, sollten alle sein. Wenn das Profil eingetragen wird darfst du den Eintrag alle paar Jahre machen...

    Gruß

    Jogi

  3. #13
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin moin,

    Lass dir bloß nicht den Bridgestone eintragen! Lass dir allgemein die Reifengröße eintragen, ohne Beschränkungen oder mit "nur von einem Hersteller". Dann reicht es bei neuen Reifen, wenn diese nach EG geprüft sind, sollten alle sein. Wenn das Profil eingetragen wird darfst du den Eintrag alle paar Jahre machen...
    Guter Hinweis, aber zum Verständnis: z.B. G524 oder Exedra Max sind die Profilangaben? War mir nicht so klar ...

    Tja, wenn ich wirklich eintragen lassen muß, habe ich so meine Zweifel, ob die nicht auf Einzelnennnung jedes Reifentyps bestehen ...

    Es gibt noch einen anderen Unterschied: G524 ist S, Max H. Muß man dann auch eintragen?

    Gruss Klaus

  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von Nordwicht
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    Mach doch nicht solch ein Theater. Du läßt Dir die Reifengrösse eintragen und "Va und Ha von einem Hersteller". Das ist aktuell so üblich. Dann brauchst Du nicht jeden Reifenwechsel eintragen lassen. Wenn der TÜV-Prüfer das nicht machen sollte, dann ab zum nächsten.

  5. #15
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Hallo

    Was fürn Grund gibt es dass solche dummen Gesetze bestehen.
    Wenn die Reifengrösse OK ist und der Reifen ein SStrassenprofil hat, sollte doch reichen.
    So ists zumindest momentan noch hier in Luxemburg, aaaber der deutsche TÜV hat sich hier nun auch ansässig gemacht, wer weiss !!

    MfG. Günther
    LS650 NP41B 1992
    LS650 NP41A 1996
    Kawa VN1500 1995
    HD Springer 1995
    HD WLA 1944
    Peugeot 102 1968
    Simson Schwalbe 1965

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Um Licht in das Dunkel zu bringen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...aftraeder.html (Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums)
    Dort wird auch auf die Stichtagsregel 31.12.2019 eingegangen...

    Kurzfassung: Bund und Länder haben sich darüber abgestimmt, dass die Bereifung von Krafträdern zu prüfen ist (hic!).
    Im Fall eines Fahrzeugs, dass keine EU-Typgenehmigung hat (also über eine -deutsche- ABE zugelassen wurde) oder relevant verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme nötig, wenn Abweichungen von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
    Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC aufgeführten Größen (Breiter, höher oder schmaler, niedriger) liegen.
    Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen.
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  7. #17
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Hi Crow,

    was heißt das jetzt für unsere Else? Hat die eine EU-Typgenehmigung? Die Reifen haben sie ja ...

    Wir hatten doch kürzlich einen Reifenthread und einige haben auch die Exedra Max verbaut. Habt Ihr den eintragen lassen?

    Gruss Klaus

  8. #18
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Zitat Zitat von steinbock Beitrag anzeigen
    Hi Crow,

    was heißt das jetzt für unsere Else? Hat die eine EU-Typgenehmigung? Die Reifen haben sie ja ...

    Wir hatten doch kürzlich einen Reifenthread und einige haben auch die Exedra Max verbaut. Habt Ihr den eintragen lassen?

    Gruss Klaus
    Sehr erhellende Info! Niemand konnte mir bis jetzt genau sagen, worin die Änderung denn überhaupt bestand!

  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von labskaus
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    Zitat Zitat von TheCrow Beitrag anzeigen
    Um Licht in das Dunkel zu bringen ...

    keine EU-Typgenehmigung (?) hat .. -deutsche- ABE (?) zugelassen wurde) oder relevant(?)verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme(?) nötig, wenn Abweichungen(?) von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
    Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC (?)aufgeführten Größen
    Je mehr Licht in die Dunkelheit gebracht wird, desto weniger verstehe ich.

    Meine Else ist Typ NP 41 A - kommt demnach nicht aus der BRD. Reifengrößen sind verschiedene eingetragen.
    Kann ich jetzt auf Stollenreifen wechseln?

    "Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen."

    Also darf ich heute eher einen alten ausgelutschten Schlappen draufhaun als ein hochwertiges Neuprodukt?
    Labskaus grüßt !

  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Eigendlich ist doch das Thema dieses hier



    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
    Beurteilung:
    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
    Gruss JOE

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