Zitat Zitat von TheCrow Beitrag anzeigen
Um Licht in das Dunkel zu bringen ...

keine EU-Typgenehmigung (?) hat .. -deutsche- ABE (?) zugelassen wurde) oder relevant(?)verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme(?) nötig, wenn Abweichungen(?) von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC (?)aufgeführten Größen
Je mehr Licht in die Dunkelheit gebracht wird, desto weniger verstehe ich.

Meine Else ist Typ NP 41 A - kommt demnach nicht aus der BRD. Reifengrößen sind verschiedene eingetragen.
Kann ich jetzt auf Stollenreifen wechseln?

"Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen."

Also darf ich heute eher einen alten ausgelutschten Schlappen draufhaun als ein hochwertiges Neuprodukt?