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Thema: Soziussitz TÜV gemäss ?

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Soziussitz TÜV gemäss ?

    Hallo

    Gleich mal sorry für die vielleicht blöde Frage.

    Manchmal sieht man Umbauten mit so ungesicherten Soziussitzen.
    Original sind entweder so Sicherungshaltegurte oder eben ein hohes Sissybar verbaut, so dass die/der Sozius nicht nach hinten wegflutschen kann.
    Was wird vom TÜV hier verlangt ?

    Hier ein Ausschnit, geliehen aus diesem Forum, ( falls nicht erwünscht, bitte bei mir melden ) von so nem Soziussitz ohne Sicherung, nur als Beispiel .

    Sattel.PNG

    MfG. Günther
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  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bob
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    Moinsen,
    also ich hab z.B. keine Sissybar dran und der Untersuchungsmensch bestand hier auf nen Halteriemen.
    Döp döp döp dö dö döp döp döp (H. P. BAXXTER)

  3. #3
    Moderator Avatar von s_point
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    vom tüv generell wird bei soziusbetrieb ein haltegurt verlangt, hat mit einer sissybar nichts zu tun

    der haltegurt ist eigentlich total überflüssig, kein sozius hält sich daran fest

    stammt aber aus der zeit, als die sitze noch getrennt montiert waren, da war vor dem sitz ein haltegriff angebracht

    1954-Puch-Bilder_Wolfgang_Harlander_Oesterreich_175SV_1954.jpg

    bei einer sitzbank hat man das dann beibehalten

    obwohl festgestellt wurde, dass es besser ist, sich am fahrer festzuhalten (weniger gefahr des gegenlehnens bei kurven)

    PRC-wk2168.jpg

    so wurde es mir mal im PUCH museum in judenburg, bundesland steiermark, in österreich erklärt
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  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Der Haltegurt ist vorgeschrieben, hatte damals mit meiner Hardrider aber auch keinen drann.
    Hat Jahrelang niemanden gestört.
    DSCI0270.jpg
    Geändert von Hoschi (05.05.2021 um 19:36 Uhr)
    Gruß
    Ralph

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  5. #5
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    So richtig versteht diese längst überholte Regelung mit dem Halteriemen für den Sozius schon lange keiner mehr.

    Manche Prüfer interessiert es überhauptnicht, ob dieses häßliche Sicherheitsfeature da ist oder nicht, andere kriegen gleich Puls wie ein Kolibri im Schwebeflug, wenn das Ding fehlt.

    Wenn das der Grund für das verweigern der Plakette ist, ist das der falsche Prüfer.

  6. #6
    Administrator Avatar von Sigi
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    Der Halteriemen ist quasi nur eine der möglichen Festhaltevorrichtungen und per se nicht vorgeschrieben, wenn es andere Möglichkeiten gibt, dass sich der Sozius am Motorrad festhalten kann... der Fahrer gilt also nicht als Haltevorrichtung. ;)
    Wenn es andere fest montierte Bügel gibt, braucht man den Riemen nicht. Ziemlich schwammige Geschichte - wie so einiges an Vorschriften. In der Praxis sowieso Käse, wieso sollte sich jemand am Motorrad festhalten, wenn der Fahrer nicht mehr draufsitzt. Aber mit Logik fangen wir da am besten gar nicht erst an.

  7. #7
    Moderator Avatar von s_point
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    der fahrer ist keine haltevorrichtung, schon klar sigi

    es wurde nur festgestellt, das es besser ist, sich am fahrer festzuhalten

    gibt auch haltegriffe für den sozius, die am tankdeckel festgemacht sind, sieht schei.... aus, aber wenns hilft

    mein tüver verlangt son gurt nicht, er meinte mal; ist ein relikt aus dem altertum
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  8. #8
    Administrator Avatar von Sigi
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    Öhm, sag' ich doch. Der Fahrer ist mit großem Abstand die sinnvollste Haltevorrichtung - zählt nur nicht als solche. :)

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von labskaus
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    Für den/die Beifahrer/in wäre ein Gummipuffer an der Front vom Helm sinnvoll,
    damit es nicht so scheppert, wenn man bremst und der/die eingepennt ist.
    Labskaus grüßt !

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Hallo

    Das wäre dann Airbag, ist noch nicht Pflicht beim Bike.

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