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Thema: Opfer der neuen Reifenbestimmungen

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Opfer der neuen Reifenbestimmungen

    Hi Leute,

    ja, das bin ich heute geworden. Wollte zur HU und kriegte gesagt, die neuen Bridgestone Exedra Max müssen eingetragen werden, schriftliche Reifenfreigabe interessiert nicht. Der Prüfer hatte keine Berechtigungng dazu und verwies mich an seine Hauptstelle, war wohl nur zur Krankenvertretung da.

    Ich ruf den Reifenhändler an: der bestätigte mir, daß seit Ende 2019 Reifenfreigaben nicht mehr anerkannt werden. Problem mit Bridgrstone: Exedra Gxxx gibt's nicht mehr, nur noch Exedra MAX und die wurden verbaut. Der Händler gab mir zwar den Wisch, informierte mich aber nicht darüber, daß er mir nicht eingetragene Reifen verbaut!

    Ich dachte, mit der Reifenfreigabe ist alles paletti, weil auch ausdrücklich drinstand: "eine Anbauabnahme ist NICHT erforderlich", aber Pustekuchen. Fahre also z.Z. illegal durch die Gegend ... Jetzt suche ich eine TÜV Stelle bzw. einen Prüfer, der es mir eintragen kann.

    Schöner Scheiß, das kostet wieder ... und auch keine Plakette heute. Zum Glück keine Kosten wg. Nachprüfung.

    Gruß Klaus
    Geändert von steinbock (18.10.2021 um 17:50 Uhr)

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Das ist eine Eintragung nach §19, macht doch normalerweise jeder Prüfer
    Gruß
    Ralph

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  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Nur mal um genau zu sein:
    Hast du jetzt 140/90 drauf?
    Welche Größe steht in den Papiern?
    Geändert von Hoschi (18.10.2021 um 18:24 Uhr)
    Gruß
    Ralph

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  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Hi Ralph,

    nee, die Größe stimmt: 140/90, im Schein steht G523/524, den kriegt man aber nicht mehr, alles andere muß eingetragen werden, so habe ich's verstanden

    Gruss Klaus

    das war echt spooky, ich war nicht der einzige heute, der seine Reifen nicht abgenommen kriegte, mit mir waren es 3 Fälle. Und immer: ICH darf das nicht, Sie müssen woanders hin, wo das geht.
    Geändert von steinbock (18.10.2021 um 18:33 Uhr)

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Laut meinem Prüfer der den 21er gemacht hat ist die Reifenfreigabe gültig wenn die Größe schon im Schein steht.
    Nur wenn sie noch nicht drinsteht, sondern nur die Original 140/80, mußt du eintragen lassen.
    Gruß
    Ralph

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  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    War beim Tüvtermin vor dem Umbau auch so, bin extra noch mal heim und hab den alten Schein geholt.
    da stand der 140/90 drin (Hat das Landratsamt bei der Umschreibung versemmelt), mit Freigabe kein Problem.
    Gruß
    Ralph

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  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Nee, im Schein steht die richtige Größe 140/90

    Gruss Klaus

    Es geht auch um das Reifendatum. Wenn die Reifen vor der Änderung Nov. 2019 produziert worden wären, wären sie durchgegangen. Sie sind aber von Anfang 2020.
    Geändert von steinbock (18.10.2021 um 18:41 Uhr)

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Das hör ich zum ersten mal.
    mal schauen was hier noch für Erfahrungen auftauchen.
    Gruß
    Ralph

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  9. #9
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    Es geht auch um das Reifendatum. Wenn die Reifen vor der Änderung Nov. 2019 produziert worden wären, wären sie durchgegangen. Sie sind aber von Anfang 2020.
    Sind neuere Reifen schlechter als ältere?
    Frag mal bei nem anderen Prüfer nach.
    Gruß
    Ralph

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  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Hi Ralph,

    ja, was Du mir so erzählst, läßt mich heftig zweifeln, ob ich 'n Eintragung brauche. Werde mich sorgsam bei TÜV Rheinland und/oder DEKRA erkundigen, auch bei dem Prüfer, bei dem ich dann Termin habe. Ich kann aber nicht ausschließen, daß die Änderung 2019 Dein Argument, daß die richtige Größe reicht, nichtig macht, werde das jedenfalls anführen und mir erst 'nen Termin geben lassen, wenn das definitiv geklärt ist!

    Jedenfalls: der Prüfer suchte nach G524, wie es unter "auch zulässig" im Schein steht, was natürlich nicht drauf war. Und wie gesagt das mit dem Reifendatum. Auch komisch: im Schein steht E 164 und auch auf der Reifenfreigabe, (die Exedra Max Bereifung steht mit dabei), d.h. es gibt auch EG Typgenehmigung.

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