Werde ich wohl auch so machen. Habe mir jetzt von Maxxis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
schicken lassen. Da steht übrigens drin,
"Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I überein.
.....Eine Begutachtung nach § 19 (2) ist möglich und unverzüglich erforderlich."
Eine Einzelabnahme bei Reifen???????