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Thema: Frage zum Eintrag der Reifen nach Vorgabe 2020

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Max_ausm_Süden
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    Frage zum Eintrag der Reifen nach Vorgabe 2020

    Ei gude euch allen,

    bin grad bissi verwirrt. Seit 2020 müssen ja 140/90-15 Reifen hinten, im Schein eingetragen werden
    wenn sie DOT ab 2020 haben, wenn ich das richtig verstanden hab.
    In meinem FZ Schein stehen nur 140/80-15 drin, die ja kaum noch zu bekommen sind.
    Jetzt hab ich mir mal den original Brief rausgekramt. Da sind auch 140/90-15 von Metzeler, Dunlop und Bridgestone aufgeführt.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die nicht mehr übernommen worden.
    Ergo auch nicht im FZ-Schein.
    Gilt der ursprüngliche Eintrag im Brief nicht mehr?
    Weil das eintragen im FZ Schein ist ja nicht grad günstig. Oder ist das ein Fehler der Zulassungsbehörde und kann ich mich darauf berufen?
    Beste Grüße Max

    Da es der Gesundheit förderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein... (Hölderlin)

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Das ist eindeutig ein Fehler der Zulassungsstelle, ist mir auch schon passiert.
    Gruß
    Ralph

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  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von Max_ausm_Süden Beitrag anzeigen
    ...und kann ich mich darauf berufen?
    Keine Ahnung!
    Als ich damals meine angemeldet hatte, hieß es: nur das kleinste Reifenmaß wird aufgeführt, der Rest ist online hinterlegt.
    Seit 2020 muß es nun wohl wieder explizid aufgeführt werden...
    Bin in der gleichen Situation, wie Du.
    Ich nehme den alten Brief mit und sehe, was passiert...
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  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Max_ausm_Süden
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    Zitat Zitat von TheCrow Beitrag anzeigen
    Ich nehme den alten Brief mit und sehe, was passiert...
    Werde ich wohl auch so machen. Habe mir jetzt von Maxxis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
    schicken lassen. Da steht übrigens drin,
    "Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I überein.
    .....Eine Begutachtung nach § 19 (2) ist möglich und unverzüglich erforderlich."
    Eine Einzelabnahme bei Reifen???????
    Beste Grüße Max

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  5. #5
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hatte es zuletzt mit meinem Prüfer über das Thema und meinte er trägt mir jetzt nach und nach bei den kommenden HUs den "Reifenbindungsquatsch" aus, dann gilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder.
    Prüftechnischer Winkelzug oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen.

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    § 19 ist keine Einzelabnahme sondern ne normale Eintragung.
    Aber warum so einen Aufstand?
    Nimm den alten Brief, gehe damit zur Zulassungsstelle.
    Nebenbei bemerken das es im Moment ne blöde Zeit ist und du weißt das die im Streß sind, deshalb ist es auch bestimmt unbewußt übersehen worden die Größe in den neuen Papieren zu übernehmen.
    Alternative ist, schlepp den alten Brief mit dir rum, dann gilt auch die Freigabe.
    Gruß
    Ralph

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  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Genau genommen betrifft § 19 StVZO die Betriebserlaubnis. Die Angabe von § 19 II ist ungenau weil dort beschrieben ist, wann eine Betriebserlaubnis nicht erlischt. Änderungen und Abnahmen und deren Auswirkungen sind in den folgenden Absätzen beschrieben.

    Ich war gestern auf unserer Zulassungsstelle und habe das Thema "Reifengröße" bei der Else angeschnitten. Man sagte mir, dass man das sofort in die Papiere eintragen könne, wenn ich den (alten) Brief (in dem die 140-90 er eingetragen waren) dabei hätte - hatte ich leider nicht...
    Austragen der Reifenbindung ist ein anderes Thema. Die Reifenbindung dürfte sowieso nicht mehr gültig sein, weil die EU mit dem Verbot von Reifenbundungen (aus Marktzugangsgründen!) sie quasi abgeschafft hat und es diese Reifen schon gar nicht mehr gibt. Die Industrie hat auf die EU damit reagiert, dass nunmehr bestimmte Reifen speziell für bestimmte Fahrzeuge gelabelt werden - d.h. in der Reifengröße ist bereits die Angabe des Herstellers enthalten. Diese Größe steht dann in den Papieren und man darf nur noch die speziell (von Daimler oder VW) "geprüften" und mit der entsprechenden Kennung versehenen Reifen fahren, auch wenn es die selbe Größe 1000fach am Markt gibt...
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  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Max_ausm_Süden
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    Zitat Zitat von Hoschi Beitrag anzeigen
    Aber warum so einen Aufstand?.
    Sorry, nichts liegt mir ferner als einen Aufstand deswegen zu machen...
    Wollte einfach nur informieren, was in der Freigabe von Maxxis vermerkt ist.
    Zitat " Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach
    & 19 (2) StVZO vor.
    Ich werde also eine Kopie meines alten Briefes mitnehmen und bei der nächsten Änderung in der Zulassungsstelle ändern lassen...
    Das Thema hat sich damit erledigt. Danke für eure Antworten....
    Beste Grüße Max

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  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    War nicht bös gemeint, nur salopp ausgedrückt.
    Alles gut!
    Gruß
    Ralph

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  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Zange
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    Hallo zusammen,
    ich fahre auch die Maxxis Reifen und habe beim letzten Tüv Termin die Reifen eintragen lassen.
    Der Tüv Prüfer meinte aber es ist eigentlich nicht erforderlich weil dem Tüv die Freigabe vorliegt.
    Also wenn man die Reifenfreigabe mitführt, reicht das auch ohne Eintragung aus, meinte der Tüvprüfer.
    Die Eintragung hat er umsonst mitgemacht als ich meine Vorverlegte habe eintragen lassen.
    Geändert von Zange (24.06.2021 um 21:41 Uhr)
    Gruß Thomas

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