Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
Der Halteriemen ist quasi nur eine der möglichen Festhaltevorrichtungen und per se nicht vorgeschrieben, wenn es andere Möglichkeiten gibt, dass sich der Sozius am Motorrad festhalten kann... der Fahrer gilt also nicht als Haltevorrichtung. ;)
Wenn es andere fest montierte Bügel gibt, braucht man den Riemen nicht. Ziemlich schwammige Geschichte - wie so einiges an Vorschriften. In der Praxis sowieso Käse, wieso sollte sich jemand am Motorrad festhalten, wenn der Fahrer nicht mehr draufsitzt. Aber mit Logik fangen wir da am besten gar nicht erst an.
So stimmt es, und nicht anders.

Bei meiner Rennmaschine war am Soziussitz auch ein Halteriemen, glaubt der TÜV etwa, das sich meine Freundin daran festhält wenn wir uns bei 250kmH kleinmachen? TÜV-Blödheit durch und durch, aber Eigenargumente gelten leider nicht, die schauen nur was auf Papier steht und folgen dem Trend der Volksverdummung.

Habe den Riemen entfernt und eine Haltevorrichtung am Tank montiert, die hat der TÜV auch akzeptiert und stabiler war die allemal, auch bei Vollgas!