Hallo

Fuhr die neu erworbene 92 heute zum luxemburger Zoll zwecks Formular 705, das man benötigt, um ein importiertes Gebrauchtfahrzeug dann beim TÜV anzumelden. Die kontrollieren, ob die Seriennummer nicht als gestohlen gemeldet ist, beliebäugeln ob das Bike denn die SN auch hat und wohl einiges mehr. Ist kostenfrei , da Steuern ja schon bezahlt wurden in DE beim Neukauf.
Und so brachte ich das gute Stück dorthin ( da noch nicht versichert und mir die Lage zu riskant, da noch nicht angemeldet ).
So holte ich die auch beim Kauf in DE ab.

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Ist ein Ponyhänger , den meine bessere Hälfte braucht , um ihre Minishetlandponies und Miniesel zu fahren.
Kann ohne den Hängerführerschein gefahren werden, da nur für 1300 kg angemeldet, solange das Zugfahrzeuggewicht + Hänger, also 1300 kg, 3,5 T nicht überschreitet. Sie darf den dann fahren, falls ich mal nicht kann. Ich habe den Hängerschein bis 7,5 T Totalgewicht.
Der Ponyhänger wurde von 2 T auf 1,3 T herabgesetzt in der Zulassung, eben damit jemand ohne Hängerschein auch damit fahren kann. Der wiegt knappe 700 kg leer, son Pony oder Miniesel wiegt um die 100 KG, die grösseren, die sie hat, um die 200 kg. 2 Tiere passen rein, also max 700 + 2x200 wären 1100 kg, passt. Tiere über 1 m Schulterhöhe passen nicht rein.

MfG. Günther