Die Frage ob das „Betrug“ ist, wird man wohl mit nein beantworten müssen. Was Betrug ist, regelt § 263 Abs. 1 StGB.
Die Frage ob das „Betrug“ ist, wird man wohl mit nein beantworten müssen. Was Betrug ist, regelt § 263 Abs. 1 StGB.
Wer morgens früher aufsteht, schafft mehr Kaffee.
Moin Thogen, Du hast ja recht. Die Bezeichnung "Betrug" entsprang auch eher meiner Fruststimmung. Wenn überhaupt wäre es im weitesten Sinne ein versuchter Warenbetrug, m. E. kein Offizialdelikt, eher zivilrechtlich anzusehen. Habe es schon abgehakt, bringt eh nichts.
Mein größter Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten. :wink: