Wenn ich da mal kurz aushelfen darf? Seit 21.10 bis zum 30.11.2020 gilt in Brandenburg:

  • Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen dürfen uneingeschränkt öffnen
    • unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften
    • es dürfen bis zu 6 Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch sitzen, darüber hinaus gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,50 m
    • Steuerung des Zugangs und Aufenthalts der Gäste
    • Dokumentationspflicht der Besucher (Name und Emailadresse oder Telefonnummer sind ausreichend), Prüfung der Angaben auf Plausibilität
    • in geschlossenen Räumen ist ein häufiges, regelmäßiges Lüften notwendig (Austausch der Raumluft durch Frischluft durch Stoßlüften oder durch Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit Außenluftanteil)

  • ebenso Rastanlagen und Autohöfe, sowie von Gaststätten im Reisegewerbe, Imbisse, Kantinen für Betriebsangehörigen, Mensen und Cafeterien an Hochschulstandorten unter der Voraussetzung der Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und des Mindestabstands von 1,50 Metern, die Dokumentation der Gästedaten entfällt (Achtung: Sofern bei einem Imbiss eine Sitzgelegenheit, wie oder wo auch immer, bzw. die Möglichkeit zum Verweilen angeboten wird, müssen Gästedaten dokumentiert werden!)
  • Buffets dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands und der Vermeidung von Ansammlung sowie der Vermeidung der Nutzung von gemeinsamen Gegenständen angeboten werden (siehe Handlungsempfehlung) (Quelle: IHK Ostbrandenburg)


Mir anderen Worten: wenn immer 6 Personen an einem Tisch sitzen, ist alles gut.
Wieviele Tische man belegt, hängt von der Kapazität der Kneipe ab... So gesehen ist die Zahl nach oben unbegrenzt.

Genaugenommen müßten Speed-Dating Veranstaltungen nicht verboten sein, solange man das nicht als "eine Veranstaltung" laufen läßt, sondern sich die Teilnehmer als normale Gäste einfinden. Obwohl es Coronaschutz-mäßig das letzte wäre, SO ein Ding durchzuziehen!

Viel Spass!