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Thema: Wie wüdet ihr reagieren

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von DerFeger
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    Idee Wie wüdet ihr reagieren

    Hy

    mal ne frage an euch alle:


    was wüdet ihr tun wenn ihr aneiner vorfartsstraße steht nach links abbigen wolt und von links ein anderer kommt mit blinker rechts und sehr langsam.

    würdet ihr A Los fahren weil er ja abbiegen will

    oder B ihr wartet ob er wirklich abbiegt
    Lebe Dein Leben Und Liebe den Tot :cool:

  2. #2
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hi. Immer warten.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von DerFeger
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    und wehr hat dan schuld wenn was pasiert
    Lebe Dein Leben Und Liebe den Tot :cool:

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von rudiwolfen
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    im Stadtverkehr kommt diese Situation oft. Wenn da in einer von linkks kommenden Kolonne einer rechts blinkt( von rechts frei) ist das die beste Gelegenheit aus der Seitenstraße raus zu kommen. Aber man muß doch darauf vertrauen können, wenn einer langsam fährt und rechts blinkt, dass der auch abbbiegt.
    Ich bin für beherztes Fahren, nicht für Vorfahrt erzwingen. Sonst kommt doch der Verkehr zum Erliegen. Ich hasse es, wenn vor mir einer steht, der wartet wenn von links am Horizont noch einer kommt.
    Im Schadensfall wahrscheinlich Arschkarte. So ist da Leben.... eben...und das ist Sch....

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von DerFeger
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    Genau das ist das Problem fährt man raus ist man der a.... Der zahlt obwohl beide einen Fehler gemacht haben. Strafe der rausfährt 120€ und nen Punkt. Der andere der blinkt und gerade weiterfährt zählt ca 20 bis garnix. Das ist Deutschland

    Denkt mal drüber nach
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  6. #6
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    Ich verlasse mich grundsätzlich nicht auf Blinkzeichen oder Vorfahtsregeln oder dergleichen. Ich warte grundsätzlich ab, bis klar ist, wohin der Andere wirklich fährt! Bin schon zuvielen Hirnamputierten begegnet, soviel Zeit muß sein!
    Nicht ohne Grund sind alle Teleskope, die nach intelligentem Leben suchen, von der Erde weggerichtet...

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von DerFeger
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    ja da hast auch wieder recht.
    Lebe Dein Leben Und Liebe den Tot :cool:

  8. #8
    Administrator Avatar von Sigi
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    Ich hatte da auch schon alles bis hin zu Blickkontakt mit einem stehenden Auto, das auf "meine" Vorfahrtsstraße auffahren wollte und kurz vor mir plötzlich losgefahren ist.
    Da versuche ich lieber die Situation der Schuldfrage zu vermeiden, da es wenn's dumm läuft erstmal drum geht für wen der Krankenwagen kommt.

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Hallo

    Dito. Musste Vollgas geben, damit mir das Auto nicht hinten ins Bike knallt. Die Dame war aber dann sichtlich eingeschüchtert, da sie verdammt viel Abstand hinter mir hielt, egal wie langsam ich gefahren bin. Blickkontakt hatte ich auf jeden Fall. Wo sie in dem Moment gedanklich war steht dahingeschrieben.

    Die Regel die zu beachten ist, ist wie im Tierreich, der Schwächere gibt nach . Mit dem Bike fahre ich anders als mit dem Auto , so verkehrsreglerisch gesehen.

    mfG. Günther
    LS650 NP41B 1992
    LS650 NP41A 1996
    Kawa VN1500 1995
    HD Springer 1995
    HD WLA 1944
    Peugeot 102 1968
    Simson Schwalbe 1965

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Schuldfrage bei Kollision und Höhe der Bußgelder sind doch zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe!
    Bei der zivilrechtlichen Auseinandersetzung um Schadensersatz nach Unfall spielt der Verursachungsbeitrag die entscheidende Rolle. Die Gericht tendieren immer mehr dazu beiden Parteien 50 % reinzudrücken (und sei es über das Argument, dass die Betriebsgefahren der beiden Fahrzeuge gleich sind!).
    Beim Bußgeld ist die Art des Fehlverhaltens entscheidend für den Bußgeldrahmen und die Summe im Katalog. Hier hat der eine das NICHT gemacht, was er angekündigt hatte und der andere hätte etwas gemacht, was er nicht hätte tun dürfen (Vorfahrt nehmen - GANZ übel!). Der zweite hätte gegen sein Ticket klagen können und argumentieren können, dass er darauf vertrauen durfte, dass der erste auf sein Vorfahrtrecht verzichtet hatte, womit die Tatbestandsverwirklichung nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Richterin würde dem vermutlich nicht folgen und trotzdem wegen einer OWi verurteilen, weil derjenige, der Vorfahrt gewähren muss, nie ganz darauf vertrauen darf, dass der andere auch wirklich verzichtet. Schließlich ist er derjenige, der zu achten hat, also aufpassen muss.

    Was ICH gemacht hätte? Einen Augenblick länger warten - bis der Abbiegevorgang auch fahrtrichtungsmäßig unumkehrbar eingeleitet ist...
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