Zitat Zitat von HirogenX Beitrag anzeigen
Bei sicherheitsrelevanten Teilen solltest du das schnellstmöglich vom TÜV abnehmen lassen.
Bei nicht sicherheitsrelevanten Teilen reicht zur Not auch erstmal das mitführen der ABE.
Das steht aber, soweit ich weiß, in der ABE drin.
Bei manchen Teilen gibt's eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu, die brauchst du nur mitzuführen und die Teile garnicht eintragen lassen
Das wusste ich nicht! Dachte ich dürfte Teile mit fahrzeugspezifischer ABE ohne TÜV-Besuch dauerhaft verbauen und müsste nur die ABE dabei haben...
Okinollenker ist schon nicht so dolle.